Wermelskirchen | Die 3-G-Regel gilt ab Montag, 29. November, auch für Besucherinnen und Besucher im Rathaus. Ab kommender Woche benötigen sie für den Besuch im Rathaus oder dem Bürgerbüro nicht nur einen Termin, sondern müssen zusätzlich auch nachweisen, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind. Außerdem ist das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht.
Für die Verwaltung gelten ab Montag, 29. November, neue Regeln für Besucherinnen und Besucher des Rathauses. Künftig werden bei der Einlasskontrolle am Eingang des Rathauses nicht nur die Namen, sondern auch die 3G-Regeln kontrolliert. „Durch die stark ansteigenden Coronazahlen möchten wir so die Besucherinnen und Besucher und auch die Mitarbeitenden der Verwaltung besser schützen“, erklärt Bürgermeisterin Marion Lück.
Die Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, die Nachweise, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, bereitzuhalten. Außerdem ist der Zutritt zur Verwaltung weiterhin nur mit Termin möglich. Nach wie vor gelten im Gebäude und beim eventuellen Anstehen vor der Einlasskontrolle die bekannten AHA-Regeln: Abstand, Hygiene und Maske tragen.
Wichtig: Für das Quellenbad, die Stadtbücherei und die Kattwinkelsche Fabrik gelten die 2G-Regeln.