Auffrischungsimpfungen für bestimmte Personengruppen
Rheinisch-Bergischer Kreis | Das mobile Impfen in den Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises findet an geänderten Standorten statt. Bürgerinnen und Bürger können sich an folgenden Standorten bis auf weiteres terminfrei impfen lassen:
- Montags,14 bis 18 Uhr: Burscheid, Montanusstraße 15, 51399 Burscheid / Jugendcentrum Megafon
- Dienstags, 14 bis 18 Uhr: Kürten, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten / am Rathaus
- Mittwochs, 14 bis 18 Uhr: Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29-33, 42929 Wermelskirchen / Foyer des Bürgerzentrums
- Donnerstags, 12 bis 18 Uhr: Bergisch Gladbach, Foyer des Bergischen Löwen (innen), Konrad-Adenauer-Platz, 51465 Bergisch Gladbach
- Freitags, 14 bis 18 Uhr: Rösrath, Hauptstr. 44, 51503 Rösrath / Stadtteilbüro
- Samstags, 14 bis 18 Uhr: Overath, Hauptstr. 78, 51491 Overath / nähe Bahnhof
- Sonntags, 14 bis 18 Uhr: Leichlingen, Foyer der Sekundarschule / Am Hammer, 42799 Leichlingen
Grundsätzlich sind die niedergelassenen Ärzte für die erste, zweite und gegebenenfalls dritte Impfung gegen das Corona-Virus zuständig. Die mobilen Impfungen sind ein niederschwelliges Angebot, das die Angebote der niedergelassenen Ärzte lediglich ergänzt.
Weitere Informationen und die aktuellen Termine und Standorte finden Interessierte auf der Webseite des Rheinisch-Bergischen Kreises unter https://www.rbk-direkt.de/impfung-covid-19.aspx
Wer bekommt die Auffrischungsimpfung?
Auffrischungsimpfungen sind zurzeit nur für bestimmte Personengruppen vorgesehen. Darunter fallen unter anderem Personen in Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Außerdem erhalten Personen mit Immunschwäche und Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, eine Auffrischungsimpfung.
Nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) können sich auch über 70-Jährige ein drittes Mal impfen lassen, wenn die zweite Impfung bereits sechs Monate zurückliegt. Die Auffrischungsimpfungen bei Menschen ab 70 Jahren erfolgen über die ambulanten Arztpraxen.
Personen, die bisher vollständig mit AstraZeneca oder Johnson & Johnson geimpft worden sind, können unabhängig vom Alter eine Auffrischungsimpfung erhalten. Auch hier muss die zweite Impfung ein halbes Jahr zurückliegen.
Die Auffrischungsimpfungen erfolgen immer mit einem mRNA-Impfstoff, zum Beispiel von BioNTech.