Pflichtumtausch in EU-Kartenführerschein beginnt

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Die Pressemitteilung der Stadt Remscheid entnehmen wir dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid:

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, nach EU-Recht in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Wichtig, zu wissen: Die Verpflichtung zum Umtausch in den EU-Kartenführerschein geschieht stufenweise. Entscheidendes Unterscheidungskriterium ist hierbei das Ausstellungsdatum des Führerscheins. Beim Blick in den eigenen Führerschein lässt sich also ableiten, bis wann der Führerschein spätestens umgetauscht sei muss.

Das gilt: Bei den Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, hängt der maximale Umtauschzeitraum vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers ab (Kasten rechts). Die Verpflichtung zum Umtausch in den EU-Kartenführerschein beginnt also mit den Geburtsjahrgängen 1953 – 1958. Alle Führerscheine dieser Geburtsjahrgänge, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt worden sind, sind bis zum 19.01.2022 in den aktuellen EU-Kartenführerschein umzutauschen.

Das gilt außerdem: Bei den Führerscheinen, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, kommt es auf das entsprechende Ausstellungsjahr des Führerscheins a (Kasten links).

Um allen Betroffenen die Möglichkeit zu geben, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen, hat die Fahrerlaubnisbehörde Remscheid seit Oktober ein zusätzliches Büro nur für den Umtausch der alten Führerscheine in den aktuellen EU-Kartenführerschein eingerichtet und das Terminkontingent entsprechend erhöht. Die Stadt Remscheid hat für diese Aufgabe zwei zusätzliche Kräfte abgestellt.

Passende Termine können ab sofort online auf der Remscheider Homepage (Termine buchen → Fahrerlaubnisangelegenheiten → Führerscheinstelle → Allgemeine Fahrerlaubnisangelegenheiten → Umtausch EU-Kartenführerschein) gebucht werden. Bitte den Butten „Umtausch EU-Kartenführerschein“ nur für diesen Zweck betätigen! Sollten Sie mehrere Anliegen haben – zum Beispiel Erweiterung, Verlängerung, internationaler Führerschein – ist dies über diesen gebuchten Termin nicht möglich!

Bitte bringen Sie diese Unterlagen zum Termin (Gebühren: 25,30 Euro) mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger deutscher Führerschein
  • 1 Passfoto nach der Passverordnung (biometrisches Passfoto), Passfotoautomat ist im Haus vorhanden
  • gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der bisherige Führerschein nicht in Remscheid gemacht wurde, siehe Hinweis unten.

Haben Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs Ihrer Fahrerlaubnis Ihren Wohnsitz nicht in Remscheid gehabt, sind bei der Fahrerlaubnisbehörde Remscheid keine Daten vorhanden. Sie müssen sich in diesem Fall an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheines wenden und eine Karteikartenabschrift anfordern. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Fahrerlaubnis zwar in Remscheid erstmalig erworben haben, dann aber in der Folgezeit von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein ausgestellt bekommen haben.

Die Führerscheinstelle ist ab 4. Oktober für telefonische Auskünfte unter Tel. RS 163016 Mo, Mi, Fr von 8 bis 12 Uhr sowie Mo und Mi von 14 bis 15.30 Uhr zu erreichen.

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