Wermelskirchen | Das Amt für Jugend, Bildung und Sport informiert über den aktuellen Stand der Elternbeitragserstattungen im Bereich Kindertagespflege, Kindertageseinrichtung und Offener Ganztag:
Die Stadt Wermelskirchen hat am 16.06.2021 die offizielle Mitteilung bekommen, wie Land und Kommunen sich im Zuge der Corona-Pandemie an den Elternbeiträgen beteiligen können und werden.
Bereits erfolgte Erstattungen (April 2020 – Januar 2021):
Die Elternbeiträge wurden während der Pandemie für die Monate April und Mai 2020 vollständig, für Juni und Juli 2020 zu 50% sowie für den Monat Januar 2021 vollständig erstattet. Die Erstattungen wurden zu jeweils zur Hälfte von Stadt und Land getragen.
Neue Regelungen (Februar 2021 – Juni 2021):
Die Stadt Wermelskirchen hat die Elternbeiträge für den Februar 2021 bisher nicht eingezogen. Eine 100%ige Erstattung für den Februar 2021 ist nun bestätigt worden, so dass für den Februar 2021, wie auch bereits für den Januar 2021, keine Beiträge durch die Eltern zu zahlen sind.
Darüber hinaus haben sich die kommunalen Spitzenverbände mit dem Land nun darauf geeinigt, für die Monate März, April und Mai 2021 nur die hälftigen Elternbeiträge (wie bereits im Juni und Juli 2020) festzusetzen.
Für die Eltern ergibt das in Summe im Schnitt eine Kostenbeteiligung an den Elternbeiträgen für den Zeitraum Januar bis Juli 2021 von dreieinhalb Monatsbeiträgen. Die Stadt Wermelskirchen prüft nun intern, wie die Erstattungen in der Praxis technisch umsetzbar sind und wird innerhalb der nächsten zwei Wochen über die Art und den genauen Zeitpunkt der Erstattungen erneut berichten.
Die Finanzierung der Erstattung wird wie bisher jeweils zu 50% von der Stadt Wermelskirchen und dem Land NRW getragen.
Sollten nach den Sommerferien 2021 pandemiebedingt erneut Einschränkungen bei der Betreuung erforderlich sein, werden Land und Kommunen über einen weiteren Erstattungszeitraum verhandeln.
Unterstützungsmöglichkeiten:
Die Stadt Wermelskirchen macht nochmals darauf aufmerksam, dass sich Familien, die aufgrund der Pandemiesituation in finanzielle Schwierigkeiten geraten (Kurzarbeitergeld, Jobverlust o. ä.), gerne mit den Sachbearbeiterinnen der Verwaltung für die Beitragsberechnung in Verbindung setzen können. Die richtige Ansprechperson finden alle Eltern auf ihren jeweiligen Beitragsbescheiden. Die Mitarbeiterinnen versuchen zu helfen. Beispielsweise besteht durch Einreichung aktueller bzw. neuer Einkommensunterlagen die Möglichkeit, die Höhe der Beiträge zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Beitragsfoto © Kattwinkelsche Fabrik