Wermelskirchen | Nach der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Wermelskirchen fordert die Bürgermeisterin als Wahlleiterin zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Seniorenbeirat am 01.06.2021 auf. Bei dieser Wahl sind 9 stimmberechtigte Mitglieder des Seniorenbeirates zu wählen.
Wahlvorschläge können von Gruppierungen der Seniorenarbeit, Parteien, Gewerkschaften, Kirchen sowie Einzelpersonen bis zum 18.04.2021 auf den amtlichen Vordrucken bei der Wahlleiterin eingereicht werden.
Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen bzw. Einwohner, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 12 Monaten in der Stadt Wermelskirchen wohnen und am 35. Tag vor der Wahl mit der Hauptwohnung in Wermelskirchen gemeldet sind.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer nach § 8 Kommunalwahlgesetz nicht wählen darf.
Wählbar ist jede bzw. jeder Wahlberechtigte. Ein Wahlvorschlag ist von mindestens 10 Wahlberechtigten zu unterzeichnen. In dem amtlichen Vordruck für die Unterstützungsunterschriften sind Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift auszufüllen.
Die Wahlbewerberin bzw. der Wahlbewerber muss dem Wahlvorschlag schriftlich zustimmen.
Ein Wahlvorschlag ist ungültig, wenn
- er verspätet eingegangen ist,
- er auf einem anderen als dem amtlichen Vordruck eingereicht wird,
- die Zustimmung der Wahlbewerberin bzw. des Wahlbewerbers fehlt,
- die vorgesehenen Unterstützungsunterschriften fehlen,
- die Bewerberin bzw. der Bewerber nicht wählbar ist.
Alle für die Einreichung von Wahlvorschlägen notwendigen Vordrucke können ab sofort im Rathaus bei:
- Frau Dehnen (Tel: 02196–710 500, t.dehnen@wermelskirchen.de) oder
- Frau Selbach (Tel: 02196–710 501, r.selbach@wermelskirchen.de)
kostenlos angefordert werden.
Weiterhin finden Sie die Unterlagen auf der Seite des Seniorenbeirates auf der Homepage der Stadt Wermelskirchen.
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