657 Mio. bis 2023 aus dem Sonderprogramm “Stadt und Land” • Länder und Gemeinden können Bundesmittel für Radverkehrsinfrastrukturprojekte abrufen
Berlin | Ab sofort können Länder und Gemeinden erstmals Bundesmittel vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für Radverkehrsinfrastrukturprojekte vor Ort abrufen. Das BMVI hat dafür das Finanzhilfe-Sonderprogramm “Stadt und Land” aufgelegt und mit den Ländern per Verwaltungsvereinbarung abgestimmt. Bis zu rund 657 Millionen Euro stehen bis 2023 für dieses Programm bereit.
Bundesminister Andreas Scheuer: “Mit unserem neuen Programm werden wir die Bedingungen für Radfahrende in der Stadt und auf dem Land deutlich verbessern. Wir stellen dafür so viele Mittel wie noch nie zur Verfügung. Das ist eine Riesenchance vor allem auch für die Gemeinden. Gemeinsam mit den Ländern werden wir dafür sorgen, dass das Geld schnell und unbürokratisch dort ankommt, wo es den größten Nutzen stiftet. Also dort, wo die Menschen unmittelbar etwas davon haben und schnell Verbesserungen spüren. Wir stecken den Rahmen und die Kommunen entscheiden mit den Ländern, welche Maßnahmen sich vor Ort am besten eignen. Das können z.B. Radwegebrücken oder -unterführungen sein, Fahrradparkhäuser oder Fahrradzonen. Ziel ist eine möglichst flächendeckende, getrennte und sichere Radverkehrsinfrastruktur. Damit wollen wir ein echtes Angebot schaffen, dass noch mehr Menschen überzeugt, auf das Rad zu steigen.”
Mit diesem Sonderprogramm soll mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagert werden – auch im ländlichen Raum. Damit setzt das BMVI eine weitere Maßnahme aus dem Klimaschutzprogramm 2030 um.
Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen in die Fahrradinfrastruktur eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst flächendeckenden und getrennten Radinfrastruktur beitragen. Stadt-Umland-Verbindungen – auch über kommunale Grenzen hinweg – werden dabei besonders begrüßt.
Um diese Ziele zu erreichen, werden im Rahmen des neuen Sonderprogramms unter anderem gefördert:
- der Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze,
- eigenständige Radwege,
- Fahrradstraßen,
- Radwegebrücken oder -unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung),
- Abstellanlagen und Fahrradparkhäusern,
- Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen),
- Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und
- Lastenradverkehr.
- Unterstützung mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten
Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent, bei finanzschwachen Gemeinden und bei Gemeinden in strukturschwachen Regionen sogar mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Zur Entlastung der Länder und Gemeinden während der Corona-Pandemie können die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2021 sogar mit bis zu 80 Prozent gefördert werden. Der Landesanteil kann sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten aufgebracht werden.
Förderanträge sind an die Länder zu richten
Die Förderanträge sind an die Länder zu richten. Damit die Mittel schnell und unbürokratisch fließen können, wurde mit den Ländern vereinbart, dass das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) innerhalb von einem Monat eventuelle Einwände gegen die von den Ländern eingereichten Projektlisten erhebt. Tut es das nicht, gelten sie als genehmigt. Die Länder achten auf eine angemessene Verteilung der Mittel zwischen urbanen und ländlichen Regionen mit dem Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse.