Gleisdreieck: Grünes Licht aus Sicht des Artenschutzes

Gleisdreieck: Grünes Licht aus Sicht des Artenschutzes

Den Beitrag entnehmen wir mit freundlichen Grüßen dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid:

Remscheid/Wermelskirchen | Rund 70 Seiten umfasst die Vertiefende Artenschutzprüfung zum geplanten Interkommunalen Gewerbegebiet „Gleisdreieck Hückeswagen-Remscheid-Wermelskirchen“, die die Stadt Remscheid bei den Umweltplanern von Froelich & Sporbeck in Bochum in Auftrag gegeben hatte. Der Bericht, der der Politik inzwischen vorliegt, gibt aus der Sicht des Artenschutzes (ob und bei welchen Arten Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt werden) grünes Licht für das Projekt. Zitat: „Mit der Planung werden unter Berücksichtigung der Maßnahmen keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG ausgelöst. Somit stehen dem Vorhaben aus Sicht des gesetzlichen Artenschutzes keine zulassungshemmenden oder zulassungsversagenden Hindernisse entgegen.“ In der Zusammenfassung des Gutachtens heißt es weiter:

„In unmittelbarer Umgebung des Plangebietes wurde eine Fortpflanzungs- und Ruhestätte des Baumpiepers festgestellt. Es wurden eine Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahme formuliert, die die betriebsbedingten Störwirkung des Vorhabens abschwächen. Alternativ ist auch eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (Auflichtung von Wäldern / Waldrändern und Anlage von Krautsäumen) möglich, um die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang zu erhalten.

Sollten im Rahmen der Umsetzung der Planung Gehölze gefällt werden, kann es zu einer Tötung und Verletzung von Fledermäusen in ihren Tagesverstecken bzw. Winterquartieren und von Vögeln in ihren Nestern kommen. Zudem kann die Überbebauung der kulissenarmen Freiflächen je nach Glaseinsatz zu einem Individuen-Verlust jener Art führen, die aufgrund ihres Flug- und Jagdverhaltens besonders durch Scheibenschlag gefährdet sind. Um eine signifikante Erhöhung des Tötungs- und Verletzungsrisikos zu vermeiden, wird eine Bauzeitenregelung, eine ökologische Baubegleitung sowie die vogelfreundliche Gestaltung von Glasflächen notwendig.“

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