Abwassergebühren steigen
Wermelskirchen | In Wermelskirchen gibt es seit 2006 eine getrennte Abwassergebühr, aufgeteilt in Schmutzwasserbeseitigung je Kubikmeter nach Frischwassermaßstab und Niederschlagswasserbeseitigung je Quadratmeter befestigter Fläche. Die Gebühren müssen 2021 steigen.
Eine Gebührenerhöhung für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wermelskirchen wird insbesondere aus zwei Gründen erforderlich:
- Die Überschüsse der vergangenen Jahre sind mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2021 aufgebraucht.
- Die Umsetzung von abwassertechnischen Sanierungs-/Instandhaltungsmaßnahmen, die sich aus dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) des Städtischen Abwasserbetriebes (SAW) ergeben.

Was ist ein Abwasserbeseitigungskonzept?
Das Landeswassergesetz verpflichtet die Kommunen der zuständigen Bezirksregierung ein Abwasserbeseitigungsgesetz (ABK) vorzulegen. Das ABK enthält eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung) sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen abwassertechnischen Maßnahmen.
Wie ist der aktuelle Stand des ABK in Wermelskirchen?
Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat am 16.12.2019 die Fortschreibung des ABK für den Zeitraum 2020 bis 2025 beschlossen.
Die bisherigen ABK sahen vordringlich die Erweiterung des Abwassernetzes auf alle anschlusspflichtigen Ortslagen vor. Diesem Schwerpunkt ordnete sich die Sanierung bestehender Abwasseranlagen unter.
Da das Ziel des Anschlusses der restlichen, noch zu kanalisierenden Innen-/Außenbereiche nahezu erreicht wurde, hat sich die Priorität in Richtung Sanierung gewandelt. Hierunter fallen im Wesentlichen die
- Sanierung der vorhandenen Einleitungen
- Sanierung von schadhaften Abwasseranlagen
- Lokalisierung und Beseitigung von Fremdwasserquellen
In dem aktuellen ABK sind alle in den nächsten 6 Jahren geplanten abwassertechnischen Maßnahmen einschließlich deren Kosten enthalten. Die Maßnahmen gem. ABK führen zu finanziellen Belastungen, die Gebührenerhöhungen der Kanalbenutzungsgebühren zur Folge haben werden. Die Kosten sind bereits in dem Wirtschaftsplan 2020 enthalten. Insgesamt belaufen sich die Kosten des ABK 2020-2025 auf rd. 21,4 Millionen Euro.
Welche konkrete Maßnahme ist in der Kalkulation 2021 enthalten?
Der SAW ist nach Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet, Mängel innerhalb angemessener Frist geeignet zu beseitigen. Bei den Instandhaltungen des Infrastrukturvermögens handelt es sich insbesondere um Sanierungen im Zusammenhang mit den festgestellten Schäden in den Einzugsgebieten der Kläranlagen. Die vorzunehmenden Sanierungen werden dabei über mehrere Jahre verteilt.
Der SAW hat entsprechend dem bestehenden ABK auf Basis gesetzlicher Vorschriften die Prüfung des Zustandes seiner Kanäle u.a. im Einzugsgebiet der Kläranlage Solingen-Burg veranlasst. Das Sanierungsgebiet umfasst ca. 1.800 Kanalschächte sowie ca. 55 km Freispiegelkanäle
Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse wurde eine Zustandsklassifizierung sowie eine automatisierte Kostenschätzung zur Sanierung der Schächte und Kanäle erstellt. Die Kanalsanierungsmaßnahme Einzugsgebiet KA Solingen Burg beinhaltet ein Gesamtvolumen von rund 7,1 Mio. €.
Der Betriebsausschuss hat die nach Wasserhaushaltsgesetz verpflichtende Sanierung der öffentlichen Kanalisation im Einzugsgebiet der Kläranlage Solingen Burg in seiner Sitzung am 17.09.2020 beschlossen.