Die nachfolgende Information des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen über Informationen für die Krankenhäuser zur Vorbereitung der Impfung gegen Covid entnehmen wir dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen werden zu den ersten Einrichtungen gehören, die den angekündigten Impfstoff gegen Covid19 erhalten, um ihr Personal zu impfen. Der Termin der Lieferung erster Impfstoffdosen ist noch nicht bekannt. Zu erwarten ist, dass dies noch Ende des Jahres bzw. zu Beginn des neuen Jahres erfolgt. Um ab Verfügbarkeit des Impfstoffes eine zügige Verimpfung vornehmen zu können, bitte ich Sie, den Impfprozess bereits jetzt vorzubereiten und bis zum 23. Dezember impfbereit zu sein. (…)
Der Impfstoff, der zuerst erwartet wird, muss bei -70 Grad Celsius gelagert werden und wird in Nordrhein-Westfalen zentral an eine Stelle geliefert. Nach dem Auftauen ist der unrekonstituierte Impfstoff fünf Tage stabil. Der beauftragte Logistiker liefert ihn bei zwei bis acht Grad qualitätsgesichert an die Krankenhäuser. Ein Dokument mit dem Auf-tauzeitpunkt sowie der Ablauffrist wird mitgeliefert. Nach der Annahme ist der Impfstoff unverzüglich in entsprechend für Arzneimittel geeignete Kühlmöglichkeiten bei zwei bis acht Grad zu überführen (Kühlkette). (…)
Spritzen und Kanülen können, falls diese nicht ohne weitere Zukäufe in den Häusern vorliegen, vom Land auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden. Sonstiges für die Impfung notwendiges Verbrauchsmaterial (z.B. Tupfer, Pflaster) ist vom Krankenhaus zur Verfügung zu stellen. Die erforderlichen Räumlichkeiten, das entsprechende (pharmazeutische) Personal und/oder die Einbindung der Krankenhausapotheke sind/ist sicherzustellen. Ein Transport des Impfstoffes nach Rekonstitution ist grundsätzlich nur innerhalb des Krankenhauses/Krankenhausgeländes möglich. Hierbei ist dafür Sorge zu tragen, dass der Impfstoff nicht geschüttelt/erschüttert wird. (…)
Jede Kommune entscheidet selbst über die Priorisierung der in ihrem Bezirk liegenden Einrichtungen und übersendet zu diesem Zweck eine Priorisierungsliste an das MAGS. Entsprechend der vom jeweiligen Krankenhaus gemeldeten Bedarfe wird die Koordinierungseinheit des Impfzentrums unter Berücksichtigung der vorgenommenen Priorisierung die benötigte Impfstoffmenge beim Land anfordern.
Jedes Krankenhaus entscheidet in eigener Verantwortung über die Priorisierung des eigenen Personals, falls die angeforderten Impfstoffmengen zunächst nicht für eine Verimpfung aller Impfwilligen ausreichen. Die Priorisierung berücksichtigt die von der STIKO vorgegebenen Kriterien. Bei der Organisation der Impfungen ist zu berücksichtigen, dass jede Person zweimal geimpft werden muss. Die 2. Impfung soll in einem Abstand von voraussichtlich 21 Tagen erfolgen.“