Stellungnahme der Forschungsstelle für Interkulturelle Studien
Köln | Wir dokumentieren eine Stellungnahme der Forschungsstelle für Interkulturelle Studien (FiSt) der Universität zu Köln vom 25.8.2020: „In den letzten Jahren wurde viel über die Rede- und Meinungsfreiheit an Universitäten gestritten: Allerdings weniger an den Universitäten als vielmehr in der Presse. Nach wie vor werden die immer wieder gleichen, aber nur schwerlich zu vergleichenden Einzelfälle an unterschiedlichen Universitäten des Landes aufgegriffen, die behaupten, dass sich das Klima an Hochschulen verändert habe und die Freiheit der Lehre in Gefahr sei oder sogar ‘zerstört’ würde.
Tenor der Artikel ist: Man dürfe nicht mehr alles an Universitäten sagen. Dabei sind mit ‘alles’ vor allem Aussagen gemeint wie: ‘Der Islam gehört nicht zu Deutschland’ oder ‘Das Kopftuch ist ein Zeichen für Unterdrückung’. Aussagen wie solche diskriminieren soziale Gruppen und Mitglieder der Universität. Über diese Tatsache und über die Vielzahl an weiteren diskriminierenden bzw. menschenverachtenden Äußerungen im Hörsaal, die Zugewanderte, Geflüchtete, Musliminnen, Sintizze und Rom*nja, Juden und Jüdinnen u.a. beleidigen und angreifen, erfahren wir in den Artikeln vergleichsweise wenig. Solche menschenverachtenden und -feindlichen Äußerungen sind jedoch alltäglich, wie die zahlreichen Beschwerden von Opfern rassistischer und menschenfeindlicher Diskriminierung zeigen.
Meinungsfreiheit bedeutet nicht, alles unwidersprochen sagen zu können
Nicht zuletzt angesichts der Erfahrungen im Nationalsozialismus schützt der Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes die Meinungsfreiheit – und er weist auch auf deren besondere Bedeutung im Kontext der Wissenschaft hin. Die Geschichte der Meinungsfreiheit zeigt, wie sich unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit Rassismus artikulieren und in Institutionen einschreiben konnte, der dazu beigetragen hat, bestimmte Sichtweisen und Menschen systematisch auszuschließen.
Meinungsfreiheit ist eine Freiheit, die historisch hart erkämpft wurde und um die auch heute immer wieder neu gerungen werden muss. Gerade die Freiheit von Forschung und Lehre bedeutet eben vor allem, dass Wissenschaftler*innen bei der Wahl ihrer Themen für Forschung und Lehre darauf zu achten haben, dass die Grundsätze der Offenheit und Transparenz eingehalten werden. Dies gilt gleichermaßen für die Anwendung von wissenschaftsgerechten Verfahren und Organisationsstrukturen und – je nach Fachdisziplin – ins- besondere für die Einhaltung ethischer Prinzipien zum Schutze vulnerabler Gruppen. Daraus ergibt sich, dass für Universitäten andere Regeln gelten als für den Stammtisch. Es muss darauf geachtet werden, dass bestimmte Aussagen nicht bestimmte Personengruppen diskriminieren; und diese Aussagen müssen mit dem Instrumentarium einer kritischen Rassismus- und Diskriminierungsforschung als ‘rassistisch’, ‘rechtsextrem’ oder ‘menschenverachtend’ zu- nächst eingeordnet werden, um ihnen dann zu widersprechen.
Gute wissenschaftliche Praxis denkt die eigene Macht mit
Universitäten und Hochschulen müssen ihrer Pflicht nachkommen, als staatliche Bildungseinrichtungen Menschen- und Grundrechte zu respektieren, Demokratisierung zu befördern und entschieden für die Freiheit ‘guter wissenschaftlicher Praxis’ einzutreten.
Verantwortung in der Lehre bedeutet die Reflexion potenzieller Verletzungen und die Minimierung der sprachlichen Verletzung. Es ist wichtig, diese für die Hochschule so zentralen Werte nicht nur zu proklamieren, sondern sie auch nach außen wie innen hin sichtbar zu praktizieren! Um es klar zu sagen: Gute wissenschaftliche Praxis ist es, die Grenze des Sagbaren begründet zu markieren. Gute wissenschaftliche Praxis bedeutet, die Situiertheit wissenschaftlicher Praxis und die eigene Positionierung entlang ungleichheitsrelevanter Machtstrukturen mitzudenken und gute wissenschaftliche Praxis bedeutet auch, bewusst gegen als wissenschaftlich getarnte oder bereits den Bereich der logischen Argumentation verlassende Aussagen in Form von fake news und Verschwörungstheorien entgegenzutreten.
Es ist erstaunlich, dass in den Medien von dieser ‘guten wissenschaftlichen Praxis’ relativ wenig zu hören ist. Stattdessen wird der leider vielfach missbräuchlich verwendete Begriff der ‘Political Correctness’ erneut diffamiert, um rassistische Meinungsäußerungen im Hörsaal als berechtigt zu legitimieren.
Gesellschaftspolitische Positionierung gegen Diskriminierung
Wie die Schulen sind auch die Universitäten mit rechten Kampagnen konfrontiert. So wurde etwa in Baden-Württemberg ein Portal freigeschaltet, das unter der Überschrift firmierte: ‘Mein Prof. hetzt’. Mit diesem Portal rief ein AfD-Landtags- abgeordneter Studierende dazu auf, unliebsame Professorinnen zu denunzieren, indem sie den Namen, Fotos und weitere Materialien (Audio, Screenshots, Klausuren etc.) für eine potenzielle Veröffentlichung hochladen. Problematisch an solchen Initiativen ist nicht nur, wie einzelne Parteien ein Klima der Angst geschürt haben; besorgniserregend ist auch, wie es rechtspopulistischen und rechtsextremen Akteurinnen im- mer wieder gelingt, den Begriff der politischen Neutralität für ihre Zwecke zu missbrauchen.
Dies erreichen sie, indem sie die Behauptung aufstellen, dass Lehrkräfte nicht befugt seien, sich gesellschaftspolitisch zu positionieren. Demnach sei es ihnen nicht erlaubt, politische Strömungen oder Parteien in Lehre und Unterricht kritisch zu behandeln. Neutralität heißt jedoch nicht, menschenverachtende Aussagen unwidersprochen stehen zu lassen. Keine Lehrkraft oder Dozentin darf neutral sein, wenn rassismus- und sexismusrelevante oder heterosexistische Positionen von Schülerinnen, Studierenden oder Kolleg*innen getätigt werden.
Dies ist beispielsweise auch im Beamtenrecht dokumentiert, dort heißt es: ‘Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.’ (§ 33 Beamtenstatusgesetz). Jede Lehrkraft und jeder Dozentin ist aufgefordert, sich im Sinne der Menschen- rechte und des Grundgesetzes zu positionieren, wenn die Würde einer Person bzw. sozialen Gruppen verletzt wird.
Menschen- und Grundrechte gelten auch im Hörsaal
Auch wenn es zutrifft, dass in der Lehre ein Meinungspluralismus anzustreben ist, bedeutet dies nicht, dass Meinungen im hochschulischen Raum vertreten werden können, die in Widerspruch stehen zum deutschen Grundgesetz, das in Artikel 1 die Unantastbarkeit der Würde des Menschen und in Artikel 3 die Gleichberechtigung der Geschlechter ebenso verfassungs- rechtlich verankert, wie das Verbot der Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, der Abstammung, der ‘Rasse’, der Sprache, Heimat, Herkunft, des Glaubens, religiöser oder politischer Anschauungen oder wegen Behinderung.
Hochschullehrerinnen sind ebenso wie Lehrerinnen dazu verpflichtet, sich zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten zu bekennen und alles zu unternehmen, um diese zu schützen. Auch wenn sich diese darüber im Klaren sein sollten, dass in kapitalistisch und rassistisch strukturierten Gesellschaften nicht alle Menschen durch die Menschen- und Grundrechte gleichermaßen geschützt sind. Sie sind dazu verpflichtet, in ihrer Hochschullehre dem Prinzip der Antidiskriminierung und der religiösen Toleranz Rechnung zu tragen und sich für deren Realisierung einzusetzen.
Als Wissenschaftler*innen und Lehrende an Hochschulen wehren wir uns gegen jeglichen Versuch der politischen Rechten, auf falsch verstandene politische Neutralität festgelegt zu werden, die menschenverachtende Positionen zulässt. Wir vertreten eine Forschung und Lehre, die für Menschen- und Grundrechte ein- tritt. Wir wenden uns gegen gezielte und systematische Kampagnen, die die Meinungsfreiheit dazu missbrauchen, um Menschen in ihrer Würde und Gleichheit zu verletzen. Wir haben das Recht und die Pflicht, unsere Schwerpunkte in Forschung und Lehre frei zu wählen, Forschung und Lehre im Sinne guter wissenschaftlicher Praxis zu gestalten und im Rahmen wissenschaftlich fundierter Debatten Meinungen, die Ideologien der Ungleichwertigkeit beinhalten, zu widersprechen.“