Starkes Hilfs- und Investitionspaket für den Sport in Deutschland

Rheinisch-Bergischer Kreis | 800 Millionen Euro für in Not geratene Sportvereine und Investitionen in moderne Sportstätten – das hat der Deutsche Bundestag mit dem zweiten Nachtragshaushalt beschlossen. „Mit dem Hilfspaket unterstützen wir gezielt Sportvereine, die besonders hart von der Corona-Kirse betroffen sind und stellen Gelder zur Verfügung um in Sportstätten zu investieren und diese sanieren zu können“, freut sich Dr. Hermann-Josef Tebroke, Rheinisch-Bergischer Bundestagsabgeordneter.

Vielen Vereinen drohen auf Grund weggebrochener Einnahmen beispielsweise aus dem Zuschauerbereich aber auch aus den Mitgliedsbeiträgen finanzielle Schwierigkeiten bis hin zur Insolvenz. Sollte der schlimmste Fall eintreten, hätte dies dramatische Auswirkungen auf eine über Jahrzehnte gewachsenen Sport- und Vereinskultur in Deutschland. „Dagegen müssen wir uns mit aller Kraft stemmen, denn die Vereine übernehmen eine wichtige soziale und gesellschaftliche Aufgabe“, so Landrat Stephan Santelmann, der weiterhin deutlich macht, dass „mit den 200 Millionen Euro Überbrückungshilfen für Vereine zum Erhalt der vielfältigen Sportlandschaft in Deutschland und im Rheinisch-Bergischen Kreis beigetragen wird. Gerade die nicht rückzahlbaren Zuschüsse stellen dabei eine große Hilfe dar.“

Die Hilfen sollen für die Monate von April bis Dezember 2020 gelten und den besonderen Rahmenbedingungen im Sport Rechnung tragen. Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse richten sich vornehmlich an Sportvereine im semiprofessionellen Wettbewerb der 1. und 2. Liga im Bereich der olympischen und paralympischen Individual-und Mannschaftssportarten sowie an Vereine der 3. Fussball-Liga. Die Höhe der jeweiligen Zuschüsse wird dabei auf höchstens 80 Prozent der bisherigen Ticketeinnahmen und maximal auf 800.000 Euro pro Sportorganisation für den gesamten Zeitraum begrenzt sein.

Darüber hinaus wurde ein nachhaltiges Investitionspaket für den Sport geschaffen. Für das Programm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur werden bis 2024 insgesamt 600 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Aufgrund des erheblichen Sanierungsbedarfs der kommunalen Infrastruktur werden somit zusätzliche Fördermittel bereitgestellt.

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