Sportplätze unter Auflagen für Vereine ab sofort wieder geöffnet

Wermelskirchen | Die Stadt Wermelskirchen öffnet die öffentlichen Freiluftsportanlagen für den Breiten- und Freizeitsport wieder. Zulässig ist der Sport- und Trainingsbetrieb jedoch nur für diejenigen Sportarten, die kontaktfrei durchgeführt werden können. Somit ist die Ausübung von Sportarten wie z. B. Fußball weiterhin nicht erlaubt.

Auch müssen die Nutzer und Vereine geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sicherstellen.

Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt. Bei Kindern unter zwölf Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

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