Warnung vor falschen Flurkarten

Auszüge aus der amtlichen Liegenschaftskarte erhalten Bürgerinnen und Bürger beim Katasteramt

Rheinisch-Bergischer Kreis | Das Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation des Rheinisch-Bergischen Kreises weist darauf hin, dass im Internet Plagiate von Flurkarten zum Kauf angeboten werden. Beim Einreichen von Anträgen, darunter unter anderem Kreditanfragen, sind Karten aufgetaucht, die suggerieren, amtliche Flurkarten zu sein. Bei Rechtsgeschäften sind diese Plagiate unzulässig. Bürgerinnen und Bürger müssen mit einer Ablehnung ihres Antrags rechnen.

Auszüge aus der amtlichen Liegenschaftskarte (amtliche Flurkarte) erstellt das Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation für alle Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis und zusätzlich die Stadt Wermelskirchen innerhalb ihres Stadtgebietes. Mit dem Erwerb eines amtlichen Auszugs wird die Vollständigkeit und Korrektheit der Liegenschaftskarte gewährleistet. Die Inhalte und Darstellungen sind in der amtlichen Flurkarte landeseinheitlich geregelt und klar definiert.

Bürgerinnen und Bürger, die einen analogen oder digitalen amtlichen Auszug beantragen wollen, können sich direkt an die Katasterauskunft des Rheinisch-Bergischen Kreises, Telefon: 02202 132617 oder Fax: 02202 13102494 wenden. Anfragen werden zudem über die Webseite des Kreises entgegengenommen.

Ein Beispiel für eine amtliche Flurkarte und eine gefälschte Karte finden Sie hier:

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