Wermelskirchen | Auch in Wermelskirchen stellt die Corona-Krise die Betriebe und Unternehmen vor eine existentielle Belastungsprobe. Wegbrechende Lieferketten bzw. wegfallende Endabnehmer führen in vielen Unternehmen zu massiven und damit existenzbedrohenden Liquiditätsproblemen.
Es ist deshalb davon auszugehen, dass praktisch flächendeckend die Voraussetzung für eine Reduzierung der – am 15. Mai zum nächsten Mal fällig werdenden – Gewerbesteuervorauszahlungen „auf null“ vorliegen werden. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass sich die Lage auch im dritten Quartal wirtschaftlich nicht deutlich ändern wird.
Die Stadt Wermelskirchen hat daher entschieden, für die Termine 15. Mai und 15. August 2020 alle Gewerbesteuervorauszahlungen entsprechend auszusetzen. So bleibt ein Gesamtbetrag von ca. 10 Mio. € an liquiden Mitteln der örtlichen Wirtschaft erhalten. Die Stadtverwaltung folgt damit einem Antrag von CDU, WNK UWG, BüFo und FDP, die aber die Aussetzung „auf Antrag“ gewähren wollten
Das jetzt beschlossene Verfahren soll die Unternehmen von aufwendigen Antragsverfahren entlasten. Die Unternehmen werden aufgefordert, rechtzeitig vor dem letzten Vorauszahlungstermin (15. November) glaubhaft vorzutragen, dass die Voraussetzungen für eine Reduzierung der Gewerbesteuervorauszahlungen zukünftig unverändert vorliegen. Genauso kann die Möglichkeit der Stundung von aktuellen und kommenden Steuerverpflichtungen weitestgehend unbürokratisch behandelt werden.
„Ich freue mich, dass wir mit allen Fraktionen ein unbürokratisches Verfahren verabreden konnten. Das entlastet die Unternehmen und auch uns als Verwaltung“, so Bürgermeister Rainer Bleek. „Die örtliche Wirtschaft benötigt jetzt jeden Euro, um durch die Krise zu kommen. Wir unterstützen so die Betriebe, ihre Existenz und sichern damit Arbeitsplätze vor Ort.“
Aus Gründen der Vereinfachung des Verfahrens setzt die Stadtkasse sämtliche Abbuchungen für Gewerbesteuer am Stichtag 15. Mai und 15. August 2020 pauschal aus. Betriebe, die von der Corona-Krise nicht betroffen sind und/oder trotzdem ihre Gewerbesteuer zahlen möchten, können dies natürlich gerne tun. Bei einem entsprechenden Zahlungswunsch muss zwingend das Kassenzeichen angegeben werden.
Für Rückfragen steht die Stadt Wermelskirchen per E-Mail unter gewerbe@wermelskirchen.de oder telefonisch unter den Rufnummern 02196/710-220 oder 02196/710- 227 zur Verfügung.