Corona-Virus: Bürgertelefon des Kreises beantwortet medizinische Fragen

Viele weitere Ansprechpartner stehen für zusätzliche Anliegen bereit

Rheinisch-Bergischer Kreis | Der Rheinisch-Bergische Kreis weist darauf hin, dass sein Bürgertelefon in erster Linie medizinische Fragen zum Corona-Virus beantwortet und Termine für Abstriche vergibt. Damit dies weiter möglich ist, bitten wir, alle weiteren Fragen an die hierfür zuständigen Ansprechpartner zu richten. 

Diese sind:

Informationen für Unternehmen und Handwerksbetriebe

Die Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft ist unter 02204 97630, info@rbw.de und www.rbw.de/covid-19 erreichbar und bietet Informationen für Unternehmen an. Im Internet sind bereits zahlreiche Angebote für Unternehmen aufgelistet – wie beispielsweise die Corona-Hilfe der KfW-Bank.

Die Kreishandwerkerschaft Bergisches Land (info@handwerk-direkt.de, www.handwerk-direkt.de/coronavirus.aspx, 02202 93590) und die Handwerkskammer Köln (zentrale@hwk-koeln.de, www.hwk-koeln.de, 0221 20220) bieten auf ihren Internetseiten und telefonisch Informationen für die Betriebe.

Die Industrie- und Handelskammer bietet für ihre Mitgliedsunternehmen Service unter 0221 16401300, service@koeln.ihk.de und https://www.ihk-koeln.de/Hinweise_und_Links_zum_Corona_Virus_fuer_Unternehmen.AxCMS an.

Die Bundesagentur für Arbeit bietet Unternehmen die Möglichkeit Kurzarbeit anzumelden. Sie ist für Arbeitgeber erreichbar unter 0800 4555520. Im Internet hält sie unter dem folgenden Link Informationen bereit: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld . Die Informationen werden laufend aktualisiert.

Verdienstausfälle bei Quarantäne

Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes einem Tätigkeitsverbot unterliegt und zum Beispiel durch häusliche Quarantäne einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. Informationen halt der Landschaftsverband Rheinland unter www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/taetigkeitsverbot.jsp bereit. Anfragen können an 0221 8095444 und ser@lvr.de gestellt werden.

Informationen für Kunden des Jobcenters

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können sich auf der folgenden Internetseite informieren: www.jobcenter-rhein-berg.de/info-aktuell.pdf . Dort sind alle Kontaktmöglichkeiten zu den Jobcentern im Rheinisch-Bergischen Kreis hinterlegt. Auch vor Ort an den Standorten finden Kunden Aushänge mit den Kontaktdaten.

Informationen für Tierhalter und Fragen zum Lebensmittelrecht

Das Amt für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Rheinisch-Bergischen Kreises beantwortet Tierhaltern Fragen rund um die Gesundheit ihrer Tiere. Das Amt ist erreichbar unter 02202 136827, veterinaer@rbk-online.de und im Internet unter www.rbk-direkt.de/dienststelle.aspx?id=84 . Dort gibt es auch Auskünfte zu Fragen, die im Kontext mit dem Corona-Virus und Lebensmitteln aufkommen.

Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises

Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist unter der Woche von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313 erreichbar.

Hygienemaßnahmen zum eigenen Schutz beachten

Generell gilt, um sich vor einer Ansteckung zu schützen, die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu zählen beispielsweise das häufige und ausgiebige Waschen der Hände. Hygienisches Niesen und Husten ist wichtig, beispielsweise in ein Einweg-Taschentuch und wenn ein solches nicht greifbar ist, in die Armbeuge und danach sich gründlich die Hände zu waschen. Ansammlungen von Menschenmassen sollten gemieden werden.

Informationen des Robert-Koch-Institutes mit häufig gestellten Fragen zum Corona-Virus hält der Rheinisch-Bergische Kreis auf seiner Internetseite (https://www.rbk-direkt.de/corona-virus) vor. Ebenfalls informiert der Rheinisch-Bergische Kreis über seine facebook-Seite (www.facebook.com/Rheinisch.Bergischer.Kreis).

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