Die Pressemitteilung des Paritätischen NRW entnehmen wir dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid:
Anlässlich des Weltfrauentags am Sonntag, 8. März, zieht der Paritätische Wohlfahrtsverband NRW Bilanz: Wie steht es in Nordrhein-Westfalen mit der Umsetzung der Istanbul Konvention, dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt?
Bereits 2017 wurde die Konvention von Deutschland ratifiziert, im Februar 2018 ist sie in Kraft getreten. „Von einer koordinierten Gesamtstrategie für die wirksame Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, zu der sich Bund, Länder und Kommunen mit der Istanbul-Konvention verpflichtet haben, sind wir noch meilenweit entfernt“, so Elke Schmidt-Sawatzki, Landesvorsitzende des Paritätischen NRW. „Es ist ein Trauerspiel, dass die Finanzierung von Frauen- und Mädchenberatungsstellen, Frauenhäusern oder Einrichtungen gegen sexualisierte Gewalt noch immer eine freiwillige Leistung ist und damit von Kassenlage und Wohlwollen der Kommunen oder Bundesländer abhängt.“
Beispiel Frauenhäuser: In NRW müssen die Häuser mehr und mehr Frauen und ihre Kinder abweisen, weil ihre Plätze alle belegt sind. „Das ist kein Wunder, denn gerade mal ein Drittel der von der Konvention empfohlenen Plätze stehen zur Verfügung“, so Schmidt-Sawatzki. Die Istanbul Konvention empfiehlt einen Familienplatz pro 10.000 Einwohner*innen, in NRW sind es 31.300. Das Land hat Ende 2019 mehr Mittel für die Einrichtung zusätzlicher Plätze in den bestehenden Häusern bereitgestellt, 7.000 Euro pro Frauenplatz pro Jahr. „Doch auch die Landesregierung weiß, dass das nicht reichen wird. Wir werden auch neue Frauenhäuser brauchen“, so Schmidt-Sawatzki. „So ist es nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Dennoch: Jeder zusätzliche Platz ist ein Schritt in die richtige Richtung.“ Ebenfalls zu begrüßen: Das Land hat 2019 erstmals dafür gesorgt, dass die Personalkostenzuschüsse in den Frauenhäusern und –beratungsstellen jährlich um 1,5 Prozent angepasst werden. Bei den örtlichen Runden Tischen gegen Gewalt an Frauen erfolgte eine Aufstockung der jährlichen Mittel um 2.500 Euro.
„Das alles sind kleine Schritte in die richtige Richtung – doch zum Ziel werden wir so nicht kommen. Alle von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kinder brauchen niedrigschwelligen und unbürokratischen Zugang zu Schutz und Hilfe. Und haben ein Recht darauf“, so Schmidt-Sawatzki. „Wo bleibt die Gesamtstrategie, zu der auch die Istanbul-Konvention zu Recht verpflichtet?“
Die NRW-Landesregierung hat die Weiterentwicklung des Landesaktionsplans „NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt“ 2017 in den Koalitionsvertrag aufgenommen. „Auf die Weiterentwicklung warten wir nun seit fast drei Jahren. Den Worten müssen endlich auch Taten folgen“, so Schmidt-Sawatzki. Derzeit ist eine NRW-weite Bedarfsanalyse der Frauenhilfeinfrastruktur und eine Dunkelfeld-Studie zu Gewalt gegen Mädchen, Frauen, Jungen und Männer in Arbeit. Die Ergebnisse sollen voraussichtlich im Sommer 2020 vorliegen. „Wir sind sehr gespannt, welche Schlüsse das Land daraus ziehen wird“, so Schmidt-Sawatzki. „Gewaltschutz und Unterstützung gewaltbetroffener Frauen sind staatliche Pflichtaufgaben. Es ist höchste Zeit, die Istanbul-Konvention endlich umzusetzen!“