ADFC: „Wir haben es satt“

Am frühen Freitagmorgen hat ein LKW-Fahrer in der Kreisstadt Bergisch Gladbach einen Radfahrer auf der Altenberger-Dom-Straße beim Abbiegen übersehen, umgefahren und überrollt. Der 65-jährige Radler ist am Samstag seinen schweren Verletzungen erlegen. Den nachfolgenden Beitrag über die Reaktion des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs entnehmen wir mit freundlicher Genehmigung dem Bürgerportal Bergisch Gladbach,in-gl.de:

Rheinisch-Bergischer Kreis | Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club RheinBerg reagiert auf den tödlichen Radunfall in Schildgen mit einer bitteren Erklärung. Alle Vorschläge für eine sichere Radinfrastruktur würden von der Stadtverwaltung ausgebremst, kritisiert der ADFC.

Ein Zeitungsausträger war am Freitag am frühen Morgen an der Kreuzung mitten in Schildgen von einem abbiegenden LKW erfasst worden und erlag später seinen schweren Verletzungen. Das bestätigte inzwischen auch die Polizei.

Der ADFC RheinBerg veranstaltete am Samstagnachmittag eine spontane Gedenkfahrt zum Unfallort. Einige der Teilnehmer kannten das 65-jährige Unfallopfer sehr gut. Die Leute waren entsetzt und hilflos und trauerten mit der Familie und allen Angehörigen. Ihnen gilt unser tiefstes Mitgefühl und unser aufrichtiges Beileid.

Gleichzeitig bereitete der ADFC eine Erklärung zur Verkehrssicherheit vor:

Wir haben es satt. Wir kämpfen hier in Bergisch Gladbach für sichere Radinfrastruktur und laufen mit unseren Vorstellungen bei der Verwaltung vor die Wand. Wir haben schon letztes Jahr auf die für Radfahrer gefährliche Kreuzung in Schildgen hingewiesen und wir haben Lösungen aufgezeigt. 

Aber nicht nur in Schildgen versagt die Straßenverkehrsbehörde. Auch beim Versuch, sichere Radwege für Schulkinder aufzuzeigen, wie im Projekt „IGP-Rad macht Schule“, scheitern wir mit allen Vorschlägen.

Egal ob es um Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30, Einrichtung von Zebrastreifen, Querungshilfen oder Ampelanlagen geht, immer wieder kommt reflexartig die Reaktion: Der Autoverkehr darf nicht behindert werden. Die Rechnung für dieses rücksichtslose Verhalten erhält der Radfahrer. 

Die Stadt steht in der Verantwortung

Aber wir werden nicht länger schweigen. Die Stadtverwaltung ist für jeden Verunfallten aufgrund ihrer Versäumnisse verantwortlich! Es ist frustrierend zu sehen, wie in anderen Städten mit dem Thema Förderung des Radverkehrs umgegangen wird. 

In Köln wird überlegt, in der gesamten Innenstadt Tempo 30 einzuführen und hier in Bergisch Gladbach gibt es Tempo 30 nicht mal in allen Wohngebieten. 

In Köln wird eine Einbahnstraße nach der nächsten für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet und hier in der Verwaltung wehrt man sich. So geht Verkehrswende nicht! 

In Köln werden Radfahrstraßen eingerichtet – in Bergisch Gladbach gibt es keine Einzige. 

Wir haben gehofft, dass uns die schweren Rechtsabbiege-Unfälle erspart bleiben und doch geahnt, dass es früher oder später passieren wird. 

Kreuzungen sind Unfallschwerpunkte

Um Kreuzungen zu entschärfen, müssen Radfahrende im Sichtbereich des Kfz- und des Lastkraftwagenverkehrs geführt werden. Getrennte Ampelphasen für Abbieger und Geradeausfahrer und mehr Tempo 30-Zonen sind wichtige Maßnahmen, um die Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer zu erhöhen.

Auch muss der Mindestabstand von 1,50 Meter innerstädtisch beim Überholen von Radfahrenden kontrolliert und mit Bußgeld geahndet werden. Der Bundesrat hatte kürzlich den Weg für die gesetzliche Verankerung des Mindestüberholabstands in der StVO geebnet. 

Abbiegeassistenten zur Pflicht machen

Eins der Hauptprobleme im Fahrradalltag ist eine unzureichende Radinfrastruktur in Kombination mit rechts abbiegenden Autos oder Lastkraftwagen. Nicht selten enden diese Unfälle tödlich oder mit lebenslangen Verletzungen. Um Unfälle dieser Art zu verhindern fordert der ADFC NRW einen verpflichtenden Einsatz von Abbiegeassistenten und ein deutliches Umdenken in der Verkehrsplanung. 

Zwei einfache Regeln der StVO Novelle, welche in Kürze Gesetz wird, hätte das Leben des Radfahrers gerettet: Jedenfalls wenn man die Regeln auch befolgt: 

Abstand halten beim Überholen: Aus einem „ausreichenden Seitenabstand“ wird jetzt eine klar definierte Abstandsgröße: Kraftfahrzeuge, die Fußgänger, Radfahrer etc. überholen, müssen innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts sogar 2 Meter Abstand halten.

Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit: Kraftfahrzeuge wie Busse oder Lastwagen, die über 3,5 Tonnen wiegen, müssen ihr Tempo beim Rechtsabbiegen auf Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) drosseln. Das soll für mehr Sicherheit sorgen. Wer dagegen verstößt, soll mit 70 Euro belangt werden und bekommt einen Punkt in Flensburg. 

Eine Gedenk-Demo und ein Mahnrad

Geplant ist am 13. März um 19 Uhr eine Gedenk-Demo abzuhalten und ein Mahnrad aufzustellen. Mahnräder sind weißgestrichene Fahrräder, welche für im Straßenverkehr tödlich verunglückte Radfahrer am Unglücksort aufgestellt werden. Neben der Funktion als Gedenkstätte sollen sie auch auf mögliche Gefahrenpunkte hinweisen.

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