VON WOLFGANG HORN
Am 26.Januar erschien im Forum Wermelskirchen ein Beitrag, der sich kritisch mit dem Vorhaben der hiesigen AfD auseinandersetzte, am „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ am 27. Januar, seit 1996 in Deutschland ein bundesweiter, gesetzlich verankerter Gedenktag, eine Veranstaltung im Bürgerzentrum durchzuführen. Am 27. Januar vor 75 Jahren, 1945, sind die letzten überlebenden Gefangenen des KZ Auschwitz von Soldaten der Roten Armee befreit worden. Als “Holocaust-Gedenktag” wird der 27. Januar oft umgangssprachlich bezeichnet.
Auf diesen Artikel bezogen erreichte das Forum Wermelskirchen ein Kommentar, in dem es unter anderem geschichtsrevisionisch heißt, daß Polen, Frankreich, die USA und England am Ausbruch des Zweiten Weltkrieges schuld seien, und der schließlich in der Behauptung gipfelt, “nur” 271.000 Menschen seien als Todesopfer der Nazis in den Lagern zu beklagen gewesen.
Die historische Forschung hat dagegen seit 1990 osteuropäische Archivbestände einbezogen und alle verfügbaren Dokumente methodisch systematisch miteinander abgeglichen. Damit wurde die bis 1990 gültige Mindestschätzung von 5,3 Millionen jüdischen Holocaustopfern bestätigt und eine Höchstschätzung von mehr als sechs Millionen wahrscheinlich gemacht. Das Abstreiten oder die weitgehende Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermords an den europäischen Juden nennt man Holocaustleugnung. Holocaustleugner prägten dafür den Ausdruck „Auschwitzlüge“, der zum Synonym für ihren Geschichtsrevisionismus wurde.
Die Relativierung des Holocaust, seit Jahrzehnten von Rechtsextremisten und Antisemiten betrieben, ist in Deutschland strafbar. Den Holocaust zu leugnen, ist keine Meinung, sondern strafbares Unrecht. Die Leugnung des Holocausts ist zudem nicht von der Europäischen Menschenrechtskonvention gedeckt. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im vergangenen Jahr in Straßburg entschieden. Noch im November des vergangenen Jahres ist in München ein notorischer Holocaust-Leugner zu vier Jahren Haft verurteilt worden.
Aus diesem Grund haben wir heute Anzeige erstattet und die uns eingereichten Texte der Polizei übergeben, die mit diesen Unterlagen den Staatsschutz beschäftigen wird.
Dieser Schritt ist der einzig Richtige. Damit muss sich der Staatsschutz befassen!
Richtig ! So etwas geht gar nicht! Gerade in der heute wieder aufkommenden Zeit von Rechtspopulismus und -faschismus mit Thesen aus der NS Vergangenheit darf so etwas nicht ohne Folgen bleiben.