Wahlscheinbeantragung

Wermelskirchen | Bedingt durch Osterferien und Feiertage erhalten die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlbenachrichtigung für die Europawahl am 26.05.2019, wieder in Form eines Briefes, voraussichtlich erst in der Zeit vom 26.04.2019 bis zum 02.05.2019.

Eine elektronische oder schriftliche Beantragung von Briefwahlunterlagen ist jedoch schon ab dem 15.04.2019 möglich. Das Vorliegen der Wahlbenachrichtigung ist dafür nicht zwingend notwendig. Nutzen Sie hierfür diesen Link.

Die Beantragung per E-Mail an: Wahlen@wermelskirchen.de ist ebenfalls schon möglich. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Sobald die Wahlbenachrichtigung vorliegt, kann auch der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung für die Online-Beantragung mit einem Smartphone genutzt werden.

Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt umgehend, sobald die amtlichen Stimmzettel für die Europawahl hier vorliegen.

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