Die nachfolgende Mitteilung des CDU-Bundestagsabgeordneten für Remscheid, Jürgen Hardt, entnehmen wir mit freundlicher Genehmigung dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid:
Der Bundestagsabgeordnete für Solingen, Remscheid und Wuppertal II, Jürgen Hardt (CDU) informiert über das gestern im Bundestag verabschiedete Familienstärkungsgesetz („Starke-Familien-Gesetz“):
„Damit bringen wir weitere wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut auf den Weg. Familie hat in der gegenwärtigen Regierungspolitik hohe Priorität. Auch wenn nicht alle Wünsche erfüllt werden können, verbessert sich die Lage der Familien in Deutschland zusehends. Neben den bereits in dieser Legislaturperiode beschlossenen familienpolitischen Leistungen wie der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag, dem Baukindergeld oder dem „Gute-Kita-Gesetz“ wollen wir jetzt mit Verbesserungen beim Kinderzuschlag diejenigen unterstützen, die arbeiten, aber nur geringe Einkommen haben und durch den Bedarf für ihre Kinder in Hartz IV fallen würden.
Leider kennen und beziehen nur rund 30 % der Berechtigten den Kinderzuschlag. Außerdem verlieren heute Familien den Zuschlag vollständig, sobald sie eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten. Das kann dazu führen, dass die Familie trotz Gehaltserhöhung tatsächlich weniger Geld zur Verfügung hat. Das ändern wir jetzt. Wir werden den Kinderzuschlag auf 185 Euro erhöhen, wir schaffen die Höchsteinkommensgrenze ab, so dass die Leistung mit steigendem Einkommen nur schleichend ausläuft. Und wir schaffen wesentliche Erleichterungen bei der Antragstellung des Kinderzuschlages. Wer zusätzliches Einkommen verdient, darf künftig mehr davon behalten. Beim Bildungs- und Teilhabepaket fällt der Eigenanteil für Schülerbeförderung und Mittagessen künftig weg – das entlastet Träger und Kommunen von Bürokratie und Leistungsbezieher von Kosten. Der Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr erhöht. Die Lernförderung erfolgt künftig nicht erst bei unmittelbar bevorstehender Versetzungsgefährdung, sondern früher.“