Öffnungszeiten der Kreisverwaltung an Karneval 2019

Rheinisch-Bergischer Kreis | Die Kreisverwaltung hat an den jecken Tagen wie folgt geöffnet:

28. Februar (Weiberfastnacht) und 01. März (Karnevalsfreitag) von 8.30 bis 11.00 Uhr,  04. März (Rosenmontag) geschlossen

Das Straßenverkehrsamt hat an Weiberfastnacht und Karnevalsfreitag bereits ab 7.30 Uhr geöffnet. Die Ausländer- und Einbürgerungsbehörde hat am Donnerstag ebenfalls ab 7.30 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie, dass an Freitagen einige Ämter abweichende Öffnungszeiten haben. Bitte informieren Sie sich darüber im Internet unter www.rbk-direkt.de. Ab dem 5. März (Karnevalsdienstag) gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Die Nebenstelle des Straßenverkehrsamtes in Wermelskirchen hat wie folgt geöffnet:

28. Februar (Weiberfastnacht) und am  01. März (Karnevalsfreitag) von 7.30 bis 11.00 Uhr,  04. März (Rosenmontag) geschlossen, 05. März (Karnevalsdienstag) und am 06. März (Aschermittwoch) von 7.30 bis 12.00 Uhr

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.