Rheinisch-Bergischer Kreis | Die Kreisverwaltung hat an den jecken Tagen wie folgt geöffnet:
28. Februar (Weiberfastnacht) und 01. März (Karnevalsfreitag) von 8.30 bis 11.00 Uhr, 04. März (Rosenmontag) geschlossen
Das Straßenverkehrsamt hat an Weiberfastnacht und Karnevalsfreitag bereits ab 7.30 Uhr geöffnet. Die Ausländer- und Einbürgerungsbehörde hat am Donnerstag ebenfalls ab 7.30 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie, dass an Freitagen einige Ämter abweichende Öffnungszeiten haben. Bitte informieren Sie sich darüber im Internet unter www.rbk-direkt.de. Ab dem 5. März (Karnevalsdienstag) gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.
Die Nebenstelle des Straßenverkehrsamtes in Wermelskirchen hat wie folgt geöffnet:
28. Februar (Weiberfastnacht) und am 01. März (Karnevalsfreitag) von 7.30 bis 11.00 Uhr, 04. März (Rosenmontag) geschlossen, 05. März (Karnevalsdienstag) und am 06. März (Aschermittwoch) von 7.30 bis 12.00 Uhr