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Öffnungszeiten der Kreisverwaltung an Karneval 2019

Rheinisch-Bergischer Kreis | Die Kreisverwaltung hat an den jecken Tagen wie folgt geöffnet:

28. Februar (Weiberfastnacht) und 01. März (Karnevalsfreitag) von 8.30 bis 11.00 Uhr,  04. März (Rosenmontag) geschlossen

Das Straßenverkehrsamt hat an Weiberfastnacht und Karnevalsfreitag bereits ab 7.30 Uhr geöffnet. Die Ausländer- und Einbürgerungsbehörde hat am Donnerstag ebenfalls ab 7.30 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie, dass an Freitagen einige Ämter abweichende Öffnungszeiten haben. Bitte informieren Sie sich darüber im Internet unter www.rbk-direkt.de. Ab dem 5. März (Karnevalsdienstag) gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Die Nebenstelle des Straßenverkehrsamtes in Wermelskirchen hat wie folgt geöffnet:

28. Februar (Weiberfastnacht) und am  01. März (Karnevalsfreitag) von 7.30 bis 11.00 Uhr,  04. März (Rosenmontag) geschlossen, 05. März (Karnevalsdienstag) und am 06. März (Aschermittwoch) von 7.30 bis 12.00 Uhr

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