Wermelskirchen | Für die anstehende Europawahl am 26. Mai 2019 sind die Vorbereitungen im Wahlbüro der Stadtverwaltung Wermelskirchen bereits wieder in vollem Gange.
Erneut werden wieder rund 240 Wahlhelfer gesucht, die in den insgesamt 24 Wahllokalen und 6 Briefwahlvorständen unterstützen und überwachen, für einen reibungslosen Ablauf des Wahlsonntages sorgen und das Wahlergebnis in ihren jeweiligen Wahlvorständen ermitteln.
Voraussetzung für die Übernahme dieses Ehrenamtes ist die Wahlberechtigung, d. h. man sollte Deutscher oder Unionsbürger sein, das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein und möglichst in Wermelskirchen wohnhaft sein.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer in einem Wahllokal wird bei dieser Wahl mit einem Erfrischungsgeld in Höhe von 50 € entschädigt, in einem Briefwahlvorstand erhält man 40 €. Auch werden vor einer Wahl wieder Schulungen für die Wahlvorsteher, stellvertretenden Wahlvorsteher und Schriftführer aller Wahlvorstände angeboten.
Nach Einteilung aller Wahlhelfer in die Wahllokale und Briefwahlvorstände erfolgt eine schriftliche Einberufung durch das Wahlbüro.
Zum Wahlhelfer bewerben kann man sich ab sofort wieder auf der städtischen Internetseite www.wermelskirchen.de unter der Rubrik: „Rathaus – Politik & Wahlen – Wahlen – Wahlhelfer“ oder aber telefonisch in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr, montags bis freitags, unter der Rufnummer: 02196 710–106 bei Frau Hennen-Mentenich im Haupt und Personalamt der Stadt Wermelskirchen oder auch per E-Mail an: wahlen@wermelskirchen.de.
Weitere Informationen zum Ehrenamt des „Wahlhelfers“ und den „Wahlen“ findet man auf der städt. Homepage unter: http://www.wermelskirchen.de/rathaus/politik-wahlen/wahlen/
Der Bundeswahlleiter stellt ebenfalls auf seiner Internet-Seite: https://www.bundeswahlleiter.de/ ausführliche Informationen zur Europawahl 2019 sowie dem Wahlrecht für Deutsche, Auslandsdeutsche und Unionsbürger zur Verfügung.