Rheinisch-Bergischer Kreis | Wie entwickelt sich das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung? Antworten auf diese und viele weitere Fragen rund um das Thema Schulische Inklusion liefert jetzt der zweite Inklusionsbericht des Rheinisch-Bergischen Kreises. Nachdem in der ersten Auflage aus 2017 zunächst der Primarbereich betrachtet wurde, liegt der Fokus nun auf der Sekundarstufe I.
Der Bericht stellt insbesondere die Entwicklung der Förderquote und des Inklusionsanteils dar. Mit der Förderquote wird der prozentuale Anteil aller Kinder bezeichnet, die einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben. Der Inklusionsanteil zeigt, wie viele dieser Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen an einer allgemeinen Schule unterrichtet werden.
Eine Besonderheit im Rheinisch-Bergischen Kreis wurde in der Fortschreibung des Berichts nun ebenfalls aufgegriffen: Die beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung in Rösrath und Leichlingen haben ein kreisübergreifendes Einzugsgebiet. Kinder, die diese Schulen besuchen, werden in der Landesstatistik für den Rheinisch-Bergischen Kreis erfasst, obwohl viele von ihnen in einem anderen Kreis oder in einer benachbarten kreisfreien Stadt wohnen. Neu sind Vergleichszahlen, die nur die Kinder und Jugendlichen mit Wohnort im Rheinisch-Bergischen Kreis berücksichtigen.
Sekundarstufe I
In den letzten fünf Jahren ist der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die sonderpädagogisch unterstützt werden, gestiegen. Das ist besonders im Bereich des Förderschwerpunktes emotionale und soziale Entwicklung der Fall. Der Inklusionsanteil hat sich in der Sekundarstufe I in den letzten vier Jahren mehr als verdoppelt und liegt nun, bezogen auf die im Rheinisch-Bergischen Kreis wohnenden Kinder, bei 41,3 Prozent. Dieser Anstieg ist eine Folge davon, dass mehr Familien das Recht wahrnehmen, ihre Kinder und Jugendlichen in einer Regelschule im Rahmen des Gemeinsamen Lernens unterrichten zu lassen.
Primarbereich
Im Primarbereich lag der Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die im Rheinisch-Bergischen Kreis wohnen, bei 5,2 Prozent. Dies ist deutlich unter dem Landesschnitt mit 7,1 Prozent. Differenziert man nach den Förderschwerpunkten, ist der Förderanteil der Kinder mit Lern- und Entwicklungsstörungen leicht rückläufig. Im Bereich geistige Entwicklung gibt es einen deutlichen Zuwachs. Dieser Trend ist landesweit zu beobachten. Vier von zehn Kindern mit Unterstützungsbedarf besuchen eine allgemeine Schule.
Schulrat Christoph Lützenkirchen sieht im Rheinisch-Bergischen Kreis den Vorteil, dass die Förderschulen und allgemeinen Schulen in der Region eng zusammenarbeiten und erfolgreich kooperieren. Daneben berät und begleitet die Arbeitsstelle Schulische Inklusion im Schulamt die Schulen. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen die Schulaufsicht bei der Koordination der Prozesse, beraten die Eltern und Schulen und erstellen Arbeitshilfen sowie Handreichungen für die Schulen“, stellt er die wertvolle Hilfe heraus. Das Gemeinsame Lernen hat im Rheinisch-Bergischen Kreis eine lange Tradition. Die ersten Schritte erfolgten bereits Ende der 1980er Jahre.
Die Schulische Inklusion
Im schulischen Bereich bedeutet Inklusion, dass alle Kinder mit und ohne Behinderung ein Recht auf Bildung an einer allgemeinen Schule haben. Das Gemeinsame Lernen und Leben von Menschen mit und ohne Behinderung wird in einem inklusiven Schulsystem zum Normalfall. Zusätzlich haben die Eltern das Recht, eine Förderschule zu wählen. Im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es durch einen Prozess der Umstrukturierung weiterhin ein flächendeckendes und gut erreichbares Förderschulangebot. Mit der Neuausrichtung der schulischen Inklusion wird das Gemeinsame Lernen in Nordrhein-Westfalenneue Impulse erhalten. In Zukunft sollen Angebote gebündelt und mehr Personal an Schulen eingestellt werden.„Wir wollen gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer finden, die sich dem Gemeinsamen Lernen annehmen“, macht Christoph Lützenkirchen deutlich. Das ist eine schwierige Herausforderung für die Schulen und die Schulaufsichtsbehörden, da es aktuell zu wenige ausgebildete Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen gibt.
Den Bericht zur Schulischen Inklusion im Rheinisch-Bergischen Kreis finden Sie in Kürze auf unserer Startseite www.rbk-direkt.de. Das Eckpunktepapier der Landesregierung zur Neuausrichtung der Inklusion ist im Bildungsportal unter www.schulministerium.nrw.de hinterlegt.
Hier der Bericht “Schulische Inklusion – Stand der Entwicklung” als PDF-Datei: