Probeweise Einführung einer Fragestunde für Einwohner in den Ausschüssen des Rates der Stadt Wermelskirchen

Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 25.04.2018 folgendes vereinbart:

Ohne Änderung von Satzungen (Geschäftsordnung) soll bis zum Ende des Jahres 2018 in einer Probephase wie folgt verfahren werden:

a) Das Verfahren für den Rat der Stadt bleibt unverändert, wie in der Geschäftsordnung festgelegt.
b) Für die Ausschüsse wird eine Einwohnerfragestunde eingeführt. Diese soll als Standard-Tagesordnungspunkt an den Anfang der Tagesordnung gelegt werden. Jeder Fragesteller darf maximal zwei Fragen mit jeweils einer Nachfrage stellen. Die Fragen müssen vorher nicht schriftlich angemeldet werden. Die Dauer der Fragestunde wird auf maximal 30 Minuten pro Sitzung beschränkt.

Nach Beendigung der Probephase wird die Verwaltung dem Ältestenrat über die Erfahrungen mit der Fragestunde für Einwohner in den Ausschüssen berichten.

Entsprechend dieser Vereinbarung wird ab sofort verfahren.

Der Ablauf der Einwohnerfragestunde ist in der folgenden Anlage dargestellt.


Fragerecht von Einwohnern

1) In jeder öffentlichen Ausschusssitzung findet nach Abschluss der Sitzungsformalien eine Einwohnerfragestunde statt.
2) Jeder Einwohner der Stadt Wermelskirchen ist berechtigt, nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Vorsitzenden oder an Ausschussmitglieder zu richten.
3) Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt Wermelskirchen beziehen.
4) Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Vorsitzende die Reihenfolge der Wortmeldungen.
5) Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Fragen zu stellen. Es ist maximal je eine Nachfrage zulässig.
6) Die Beantwortung der Anfragen erfolgt grundsätzlich mündlich durch den Befragten. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden.
7) Die Dauer der Einwohnerfragestunde wird auf maximal 30 Minuten pro Sitzung begrenzt.

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