Die Kreisverwaltung hat an den jecken Tagen wie folgt geöffnet:
08. Februar (Weiberfastnacht) 8.30 bis 11.00 Uhr
09. Februar (Karnevalsfreitag) 8.30 bis 12.00 Uhr
12. Februar (Rosenmontag) geschlossen
Das Straßenverkehrsamt hat an Weiberfastnacht und Karnevalsfreitag bereits ab 7.30 Uhr geöffnet. Ab dem 13. Februar (Karnevalsdienstag) gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.
Die Öffnungszeiten der Bürger- und Servicebüros richten sich nach den Stadtverwaltungen. Daraus ergeben sich folgende Zeiten:
Die Nebenstelle des Straßenverkehrsamtes in Wermelskirchen hat wie folgt geöffnet:
08. Februar (Weiberfastnacht) 7.30 bis 11.00 Uhr
09. Februar (Karnevalsfreitag) 7.30 bis 12.00 Uhr
12. Februar (Rosenmontag) geschlossen
13. Februar (Karnevalsdienstag) 7.30 bis 12.00 Uhr
14. Februar (Aschermittwoch) 7.30 bis 12.00 Uhr