Die Bezirksregierung Köln hat den Kommunen im Regierungsbezirk Bundesfördergelder aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes in Millionenhöhe zur Verfügung gestellt. Wermelskirchen erhält aus diesem Topf € 854.159.
Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder seit Juni 2015 bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in ihre Infrastruktur bzw. Bildungsinfrastruktur mit 3,5 Milliarden Euro. NRW erhielt hiervon 1.125,62 Mio. € (32,2%). Die Maßnahmen werden vom Bund mit bis zu 90 Prozent gefördert. Die Kommunen müssen die Differenz als Eigenanteil erbringen. Das Programm war für den Zeitraum 2015 bis 2018 vorgesehen und ist bundesseitig bis Ende 2020 verlängert worden.
Die Kommunen können nunmehr aus den bereitgestellten Mitteln Projekte zur Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und ausnahmsweise auch den Ersatzbau von Schulgebäuden anmelden. Dringend notwendige Maßnahmen im Zusammenhang mit baulichen Aktivitäten zur weiteren Umsetzung der schulischen Inklusion, der sanitären Anlagen sowie im Zusammenhang mit der Ganztagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern werden damit ermöglicht. Der Förderzeitraum läuft bis 31.12.2022. Es können nach dem 01.07.2017 begonnene Maßnahmen gefördert werden. Das Mindestinvestitionsvolumen jeder Maßnahme muss 40.000 Euro betragen.