Veränderte Antragsfrist für Förderprogramme von Land und Landschaftsverband

Wie die Pressestelle des Rheinisch-Bergischen Kreises mitteilt, sollten Vereine, Initiativen und Kultureinrichtungen, die auf eine Förderung durch das Land oder den Landschaftsverband hoffen, ihre Anträge unbedingt innerhalb der Fristen einreichen. Nur so bestehe die Chance, dass die eigenen Projekte gefördert werden.

Die Antragsfrist für eine Förderung durch den Landschaftsverband ende am 28. Februar – bis dahin müssten die Anträge dem Kulturbüro vorliegen. Dieses reiche die Unterlagen dann bearbeitet bis zum 31. März an den Landschaftsverband weiter. Bisher genannte andere Zeiträume seien nicht mehr gültig.

Für die Schulen, die sich im Kontext des Landesprogramms „Kultur und Schule“ engagieren möchten, sei wie in den Vorjahren auch der 31. März der Stichtag zur Abgabe. Da dieser 2018 auf Karsamstag falle, sei der Gründonnerstag vor den Osterferien die letzte Möglichkeit, die Projektdatenblätter einzureichen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an das Kulturbüro des Kreises, Telefon: 02202 13-2770 beziehungsweise per E-Mail an kultur@rbk-online.de

Weitere Infos auch auf der Homepage www.rbk-direkt.de.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.