Ehrenamtliche Schöffinnen und Schöffen gesucht

Wer dieses verantwortungsvolle und gesellschaftlich wichtige Amt ausüben möchte, kann sich ab sofort bis zum 31.03.2018 beim Haupt- und Personalamt der Stadt Wermelskirchen melden.

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafjustiz an den Amtsgerichten und Landgerichten. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern und sind ebenso unabhängig. Während der Hauptversammlung üben sie das Richteramt in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichter aus. Das Ehrenamt wird auf die Dauer von fünf Jahren ausgeübt.
Die Wahlperiode der aktuellen Schöffinnen und Schöffen geht in diesem Jahr zu Ende.

Die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die nächste Amtsperiode (2019 – 2023) läuft in einem zweistufigen Verfahren. Zurzeit erstellt die Stadtverwaltung Wermelskirchen eine Vorschlagsliste aus der Zahl der wählbaren Wermelskirchener Bürgerinnen und Bürger, die letztlich vom Rat der Stadt zu beschließen ist.
Die endgültige Auswahl trifft dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht bzw. beim Landgericht. Wer nicht auf der Vorschlagsliste der Stadt Wermelskirchen steht, kann auch nicht zum Schöffen gewählt werden.

Wer kann das Ehrenamt ausüben?
– Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit (gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift),
– Bürgerinnen und Bürger, die zu Beginn der Schöffenperiode am 01. Januar 2019 das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben,
– Bürgerinnen und Bürger mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Wermelskirchen,
– Bürgerinnen und Bürger, bei denen keine Ausschlussgründe zur Bekleidung öffentlicher Ämter bestehen.

Was ist für eine „Bewerbung“ notwendig?
Hierfür steht ein Bewerbungsformular zur Verfügung, welches auf der Homepage der Stadt Wermelskirchen unter www.wermelskirchen.de zu finden ist. Dieses ist auszufüllen, zu unterzeichnen und an die Stadt Wermelskeirchen, Haupt- und Personalamt, Telegrafenstraße 29-33, 42929 Wermelskirchen zu senden.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.schoeffenwahl.de.

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