Rhein.-Berg. Kreis (ots)
E‑Scooter gehören inzwischen zum Straßenbild und bieten eine flexible Möglichkeit, kurze Wege zurückzulegen. Gleichzeitig kommt es immer wieder zu Unfällen oder gefährlichen Situationen, insbesondere wenn Verkehrsregeln missachtet werden oder E‑Scooter-Fahrende und andere Verkehrsteilnehmende nicht ausreichend aufeinander Rücksicht nehmen. Die Direktion Verkehr der Kreispolizei gibt aus diesem Grund Hinweise zur Nutzung von E‑Scootern, die rechtlich den “Elektrokleinstfahrzeugen” zugeordnet werden.
E‑Scooter sind Kraftfahrzeuge und dürfen nicht überall gefahren werden. Für ihre Nutzung gelten klare Verkehrsregeln, die dem Schutz aller Verkehrsteilnehmenden dienen. Ein besonders wichtiger Hinweis gilt für Gehwege: E‑Scooter dürfen grundsätzlich nicht auf Gehwegen fahren. Auch Fußgängerzonen dürfen mit E‑Scootern nicht befahren werden, sofern dies nicht ausdrücklich durch Verkehrszeichen erlaubt ist. Wer auf dem Gehweg unterwegs sein möchte, muss den E‑Scooter schieben.
E‑Scooter-Fahrende müssen vorhandene Radwege, Radfahrstreifen oder die Fahrbahn benutzen und die vorgeschriebene Fahrtrichtung beachten. Fahren entgegen der Fahrtrichtung kann zu gefährlichen Begegnungssituationen führen. Insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und beim Abbiegen ist erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich.
Verkehrssicherheit beginnt mit gegenseitiger Rücksichtnahme. E‑Scooter-Fahrende sollten ihre Geschwindigkeit stets an die Verkehrssituation anpassen und ausreichend Abstand halten. Gleichzeitig gilt: Alle Verkehrsteilnehmenden sollten aufeinander achten und insbesondere besonders gefährdete Personen wie Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität berücksichtigen.
Wer E‑Scooter fährt, sollte sich bewusst sein: Es gelten die gleichen Regeln wie beim Führen anderer Kraftfahrzeuge hinsichtlich Alkohol und berauschender Mittel am Steuer. Auch die Benutzung eines Mobiltelefons ist nicht erlaubt.
Die wichtigsten Regeln auf einen Blick:
E‑Scooter gehören nicht auf den Gehweg. Fußgängerzonen sind Tabu – es sei denn, die Nutzung ist ausdrücklich erlaubt. Wer den E‑Scooter dort benutzen möchte, wo dies nicht erlaubt ist, muss ihn schieben. Die Nutzung eines Mobiltelefons ist nicht erlaubt. Die vorgeschriebene Fahrtrichtung ist einzuhalten. Auf andere Verkehrsteilnehmende ist Rücksicht zu nehmen. Geschwindigkeit und Fahrweise müssen an die jeweilige Verkehrssituation angepasst werden. Eine Fahrerlaubnis ist für das Führen eines zulässigen E‑Scooters nicht erforderlich, sie dürfen im öffentlichen Verkehrsraum jedoch erst ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden.
Manipulationen am E‑Scooter wie z. B. zur Geschwindigkeitssteigerung sind verboten und führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Solche Fahrzeuge werden von der Polizei konsequent aus dem Verkehr gezogen.
Unser Appell: Nehmen Sie Rücksicht, bleiben Sie aufmerksam und halten Sie die Verkehrsregeln ein. So können E‑Scooter sicher genutzt werden und das Risiko von Unfällen und gefährlichen Situationen wird für alle Verkehrsteilnehmenden reduziert. Die Polizei des Rheinisch-Bergischen Kreises wird E‑Scooter auch weiterhin verstärkt kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden. (ct)
Rückfragen bitte an:
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Pressestelle
Telefon: 02202 205 120
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