Nach der Wahl ist vor der Wahl

Die Vorbereitungen für die nächsten Wahltermine in diesem Jahr sind im Wahlbüro der Stadtverwaltung Wermelskirchen bereits wieder in vollem Gange.

Erneut werden Wahlhelfer für die verbundene Bundestagswahl mit der Landratswahl des Rheinisch-Bergischen Kreises am 24. September 2017 und für den eventuell stattfindenden Stichwahltermin des Landrates am 8. Oktober 2017 gesucht.

Für Wemelskirchen werden rund 240 Wahlhelfer benötigt, die in den insgesamt 24 Wahllokalen und 6 Briefwahlvorständen unterstützen und überwachen, für einen reibungslosen Ablauf sorgen und das Wahlergebnis in ihren jeweiligen Wahlvorständen ermitteln.

Einige Voranmeldungen liegen schon vor, es werden aber immer noch weitere Wahlhelfer benötigt.

Die Tätigkeit als Wahlhelfer in einem Wahllokal wird bei dieser verbundenen Wahl mit einem Erfrischungsgeld in Höhe von 60 € entschädigt, in einem Briefwahlvorstand erhällt man 50 €. Auch werden vor einer Wahl wieder Schulungen für die Wahlvorsteher, stellvertretenden Wahlvorsteher und Schriftführer aller Wahlvorstände angeboten.

Nach Einteilung aller Wahlhelfer in die Wahllokale und Briefwahlvorstände erfolgt eine schriftliche Einberufung durch das Wahlbüro.

Zum Wahlhelfer bewerben kann man sich ab sofort wieder auf der städtischen Internetseite www.wermelskirchen.de (mit Hilfe eines Anmeldeformulares ) oder aber telefonisch in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr, montags bis freitags, unter der Rufnummer: 02196 710-106 bei Frau Hennen-Mentenich im Haupt und Personalamt der Stadt Wermelskirchen oder auch per E-Mail an: wahlen@wermelskirchen.de.

Weitere Informationen zum Ehrenamt des „Wahlhelfers“ und den „Wahlen“ finden sie ebenfalls auf der städt. Homepage unter:

http://www.wermelskirchen.de/leben/politik/wahlen.php

 

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