Insolvenzen in NRW um 4,7 Prozent zurückgegangen

Im ersten Quartal des Jahres 2017 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 7 123 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren das 4,7 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (damals: 7 471 Fälle).

In Wermelskirchen betrug der Rückgang vom ersten Quartal 2016 aufs erste Quartal 2017 sogar 23,1 %. Die Verbraucherinsolvenzen nahmen dabei sogar um 50% ab. Im gesamten Rheinisch-Bergischen Kreis war der Rückgang mit 9,6% ebenfalls höher als im Landesdurchschnitt, wobei Unternehmensinsolvenzen um ein Drittel abnahmen, Verbraucherinsolvenzen um 60%.

Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen (d. h. alle Forderungen, die von den Gläubigern bis zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an die Statistiker bei den Amtsgerichten angemeldet wurden) nahm in den ersten drei Monaten dieses Jahres um 34,0 Prozent ab und summierte sich auf 1,2 Milliarden Euro (Januar bis März 2016: 1,9 Milliarden Euro).

1 503 Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen betrafen Unternehmen; das waren 9,9 Prozent weniger als im ersten Quartal 2016 (damals: 1 669 Fälle). Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich auf 0,8 Milliarden Euro und waren damit um 42,9 Prozent niedriger als im ersten Vierteljahr 2016 (damals: 1,4 Milliarden Euro). Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren von den Unternehmensinsolvenzen 8 347 Beschäftigte betroffen; das waren 4,1 Prozent mehr als von Januar bis März 2016 (damals: 8 017 Beschäftigte). Dabei ist zu beachten, dass den Statistikern nicht zu allen Insolvenzverfahren Angaben zu den Beschäftigten übermittelt werden.

Im ersten Quartal 2017 beantragten neben den Unternehmen 4 564 Verbraucher (z. B. Arbeitnehmer, Rentner oder Arbeitslose) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; das waren 6,4 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (damals: 4 878 Fälle). Ehemals selbstständig Tätige meldeten in 834 Fällen (+15,8 Prozent) Insolvenz an. Die hieraus resultierenden voraussichtlichen Forderungen waren mit 152 Millionen Euro um 5,6 Prozent höher als ein Jahr zuvor (144 Mio. Euro). 222 Verfahren (+8,8 Prozent) betrafen Nachlässe, Gesamtgut und natürliche Personen als Gesellschafter.

Wie die Statistiker weiter mitteilen, können Insolvenzgerichte die Eröffnung von Insolvenzverfahren “mangels Masse” ablehnen, falls das verfügbare Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu begleichen. Im ersten Quartal 2017 waren hiervon 548 Insolvenzverfahren betroffen. Bei weiteren 96 Fällen wurde ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan angenommen. Von den 7 123 beantragten Verfahren wurden daher nur 6 479 eröffnet. 

(149 / 17) Düsseldorf, den 8. Juni 2017

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