Die Kreisverwaltung hat an den Karnevalstagen wie folgt geöffnet:
- 27. Februar (Weiberfastnacht) 8.30 bis 11 Uhr
- 28. Februar (Karnevalsfreitag) 8.30 bis 12 Uhr
- 3. März (Rosenmontag) geschlossen
Das Straßenverkehrsamt in Bergisch Gladbach und die Nebenstelle in Wermelskirchen haben an Weiberfastnacht und Karnevalsfreitag wie gewohnt nach Terminvereinbarung ab 7.30 Uhr geöffnet. Die Ausländer- und Einbürgerungsbehörde hat am Donnerstag nur nach Terminvereinbarung ebenfalls ab 7.30 Uhr geöffnet.
An Freitagen haben einige Ämter abweichende Öffnungszeiten. Informationen hierzu finden Bürgerinnen und Bürger auf der Webseite des Kreises unter www.rbk-direkt.de.
Ab dem 4. März (Karnevalsdienstag) gelten wieder die regulären Öffnungszeiten.
Die Öffnungszeiten der Bürger- und Servicebüros richten sich nach den Stadtverwaltungen, Interessierte können sich auf den jeweiligen Webseiten informieren.