Digitale Infoveranstaltung zu neuem Gesetz
Ab sofort müssen Vermieterinnen und Vermieter je nach CO2-Ausstoß des Gebäudes einen Teil der CO2-Kosten für die Heizung und Warmwasserbereitung ihrer vermieteten Wohnungen tragen. Welche Rechte Mieterinnen und Mieter dabei haben und welchen Pflichten Vermietende nachkommen müssen, darüber klärt der Rheinisch-Bergische Kreis in Kooperation mit :metabolon in zwei digitalen Informationsveranstaltungen auf. Diese finden am 30. Januar und am 25. Februar statt und sind kostenfrei.
Hintergrund für die Neuregelung ist das sogenannte Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, kurz CO2KostAufG. Dieses ist bereits 2023 in Kraft getreten, entfaltet aber nun durch rückwirkende Abrechnungszyklen seine Wirkung. Das Gesetz regelt die Aufteilung der CO2-Kosten, die durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entstehen, zwischen Mietenden und Vermietenden.
Grundlage ist der CO2-Ausstoß eines Gebäudes in Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche. Je höher der Ausstoß, desto höher der Kostenanteil, den der Vermietende tragen muss. In der höchsten Stufe – bei mehr als 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter – müssen Vermietende 95 Prozent der CO2-Kosten übernehmen. Die Regelung soll insbesondere Mietende in wenig energieeffizienten Gebäuden entlasten. Gleichzeitig sollen Vermietende motiviert werden, ihre Immobilien energetisch zu modernisieren, um langfristig Kosten zu sparen und zum Klimaschutz beizutragen. Auch Vermietende von Gebäuden mit Fernwärme oder Wärmecontracting sind verpflichtet, sich an den ausgewiesenen CO2-Kosten zu beteiligen.
Fachvortrag und Austausch
Um gezielt auf die Fragen und Bedürfnisse der Teilnehmenden eingehen zu können, gibt es je einen Infoabend für Mieterinnen und Mieter sowie einen für Vermieterinnen und Vermieter. Diese finden statt am
Donnerstag, 30. Januar, 18:00 Uhr: Informationsabend für Mietende in Kooperation mit dem Mieterverein Köln und der Verbraucherzentrale NRW sowie am
Dienstag, 25. Februar, 18:00 Uhr Informationsabend für Vermietende in Zusammenarbeit mit Haus & Grund Rhein-Berg e.V.
Als Referentin informiert Wiebke Hoberg von der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) umfassend über die Regelungen sowie Rechte und Pflichten zur Umsetzung des Gesetzes. Im Anschluss besteht Zeit, um offene Fragen zu klären. Die Veranstaltungsdauer beträgt maximal 90 Minuten.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich und die Teilnahme ist kostenfrei. Unter https://t1p.de/6mybc können Sie sich zum Veranstaltungstermin einwählen.
Weitere Informationen und hilfreiche Online-Rechner zur Berechnung des individuellen CO2-Kostenanteils finden Interessierte auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter https://t1p.de/9v3w4 sowie bei der Verbraucherzentrale NRW.
Die Energie & Klima Koordinierungsstelle EKKO
Das Team EKKO dient als zentrale Anlaufstelle für alle Fragestellungen zu den Themen Energieeinsparung, Klimaschutz und Klimaanpassung im Rheinisch-Bergischen Kreis. Es hat die Aufgabe, kreiseigene Projekte umzusetzen sowie andere bei ihren Projekten zu beraten und zu unterstützen. Zugleich dient EKKO als Außenstelle für das Bergische Energiekompetenzzentrum (BEKZ)/:metabolon in Lindlar.
Für Rückfragen zur Veranstaltung oder Anfragen zu Initial-Energieberatungen steht die Energie & Klima Koordinierungsstelle gerne unter https://www.rbk-direkt.de/team-ekko.aspx zur Verfügung.