NRW: Zahl der Anerkennungen ausländischer Berufsabschlüsse aus der Ukraine verdreifacht

Der Top-Referenzberuf der ukrainischen Antragstellenden war der Beruf Ingenieur/-in.

Im Jahr 2023 gab es in Nordrhein-Westfalen 654 Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse von Personen, die ihre Berufsqualifikation in der Ukraine erworben haben. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das mehr als dreimal so viele Anträge auf Anerkennung wie 2022 (213 Verfahren). Im Zehnjahresvergleich stieg die Zahl der Anerkennungsverfahren von Abschlüssen, die in der Ukraine erworben wurden, auf das nahezu Sechsfache (2014: 117; 2023: 654). Zum Vergleich: In NRW gab es im Jahr 2023 insgesamt rund 18 000 Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse. 

In einem Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob eine ausländische Berufsqualifikation die Zugangsvoraussetzungen eines deutschen Referenzberufes erfüllt.

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Top-Referenzberuf der ukrainischen Antragstellenden war der Beruf Ingenieur/-in – danach folgten medizinische Gesundheitsberufe

Von den 654 im Jahr 2023 bearbeiteten Anträgen auf Anerkennung von ukrainischen Fachkräften wurden 414 von Frauen (63,5 Prozent) und 240 von Männern gestellt (36,5 Prozent).

Der Top-Referenzberuf der ukrainischen Antragstellenden war der Beruf Ingenieur/-in mit 186 Anerkennungsverfahren; davon wurden 111 Anträge auf Anerkennung von männlichen Personen gestellt und 75 von weiblichen Personen. Bei allen Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse in NRW war der Referenzberuf Ingenieur/-in im Jahr 2023 mit 1 008 Anerkennungsverfahren auf dem vierten Platz. Die Anträge auf Anerkennung der ukrainischen Antragstellenden machten somit knapp ein Fünftel aller Anträge für diesen Beruf aus. 

Nach dem Beruf Ingenieur/-in folgten in der Top-Liste der ukrainischen Antragstellenden medizinische Gesundheitsberufe und Berufe im Bereich Bildung und Erziehung. 59 Prozent der abgeschlossenen Berufsanerkennungsverfahren wurden als gleichwertig anerkannt

Von den 654 bearbeiteten Anerkennungsverfahren von Personen mit Ausbildungsstaat Ukraine im Jahr 2023 wurden 435 im gleichen Jahr abgeschlossen. Bei fast zwei Drittel der abgeschlossenen Verfahren bestätigten die Anerkennungsstellen in NRW die volle Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation (59 Prozent bzw. 258 Verfahren). Elf Prozent bzw. 48 Verfahren der ukrainischen Antragstellenden wurden negativ beschieden. Bei weiteren 132 Anerkennungsverfahren (30 Prozent) wurden wesentliche Unterschiede des ausländischen Berufsabschlusses zu dem deutschen Referenzberuf festgestellt, die durch eine Maßnahme (Kenntnis- bzw. Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang) auszugleichen sind.

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Beitragsfoto © kp yamu Jayanath auf Pixabay

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