Geburtsjahrgänge ab 1971 müssen Führerscheine bis zum 19. Januar 2025 umtauschen

Im Rheinisch-Bergischen Kreis müssen bis 2033 insgesamt rund 150.000 Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis ihre alten Papier- oder Kartenführerscheine in neue EU-Kartenführerscheine tauschen. Der Umtausch der alten Führerscheine ist Pflicht. Damit nicht alle Dokumente gleichzeitig ersetzt werden und die Anträge rechtzeitig bearbeitet werden können, wurden die Fristen für den Umtausch gestaffelt: bei Inhaberinnen und Inhabern von Papierführerscheinen, grau oder rosa, nach Geburtsjahrgängen und bei Inhaberinnen und Inhabern von alten Kartenführerscheinen nach Ausstellungsdatum.

Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 können noch bis zum 19. Juli 2024 umgetauscht werden, die Frist wurde hier per Erlass der Bezirksregierung Köln verlängert. Dies gilt nur für betroffene Personen aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis. Für Personen der Jahrgänge ab 1971, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, gilt als Stichtag der 19. Januar 2025. Kartenführerscheine müssen grundsätzlich erst ab 2026 umgetauscht werden.

Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr. Zum Stichtag 19. Januar 2025 dürfen somit nur noch Personen, die vor 1953 geboren sind, im Besitz eines gültigen Papierführerscheins sein. Personen, die im Jahr 1953 oder später geboren wurden, dürfen nur noch mit einem Kartenführerschein unterwegs sein.

Die Fahrerlaubnisbehörde rät allen Bürgerinnen und Bürgern, die verpflichtet sind ihren Führerschein umzutauschen, frühestens im Sommer vor Ablauf der Tauschfrist einen Antrag zu stellen, da die neuen Führerscheine nach 15 Jahren ablaufen. Ein vorzeitiger Umtausch deutlich vor Ablauf der jeweiligen Frist wird daher nicht empfohlen.

Personen, deren Papierführerschein nicht durch den Rheinisch-Bergischen Kreis oder den ehemaligen Rhein-Wupper Kreis ausgestellt wurde, sollten bereits vor Antragstellung mit ihrer Ausstellungsbehörde des Papierführerscheins Kontakt aufnehmen. So können die dort vor Ort gespeicherten Daten an den Rheinisch-Bergischen Kreis übermittelt und das Verfahren zur Ausstellung eines neuen Kartenführerscheins beschleunigt werden. Neben der Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde im Kreishaus können Umtauschanträge auch in den lokalen Bürgerbüros gestellt werden.

Weitere Informationen zu Fristen, Anträgen und Kontaktdaten finden Bürgerinnen und Bürger unter rbk-direkt.de unter dem Stichwort „Umtausch Führerschein“.

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