BAV neuer Ansprechpartner für Abfallentsorgung in Wermelskirchen

Wichtige Info der Abfallberatung der Stadt Wermelskirchen: Die bisherige Service-Hotline (02196/710–224) sowie das zentrale E-Mail-Postfach Abfall abfall@wermelskirchen.de werden ab dem 1. Juli eingestellt!

Grund: Die Stadt Wermelskirchen überträgt ab dem Jahr 2025 ihre gesetzlichen Pflichten für die Abfallentsorgung auf den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV). Der BAV übernimmt aber bereits ab dem 1. Juli 2024 Verwaltungs- und Beratungsaufgaben für die Abgabenpflichtigen in Wermelskirchen. Bei Fragen und Änderungswünschen zu Abfallbehältern, nicht geleerten Behältern, Gebühren, An- und Abmeldungen von Rest-, Bio- und Papierabfalltonnen sowie Behälterreparaturen ist ab dem Zeitpunkt der BAV Ansprechpartner.

Ab dem 1. Juli 2024 stehen folgende gebührenfreie Kontaktmöglichkeiten zum BAV bereit:

  • Bergischer Abfallwirtschaftsverband, Braunswerth 1–3, 51766 Engelskirchen
  • Gebührenfreie Servicenummer: 0800 805 809 1
  • Montag – Freitag: 08.30 – 12.00 Uhr 
  • Fax: 02263/805531
  • E-Mail: wermelskirchen@bavmail.de
  • Website des BAV: www.bavweb.de Dort finden sich Formulare und Informationen zur Abfallentsorgung.

Die Abfallgebührenbescheide im Jahr 2024 werden noch durch die Stadt Wermelskirchen erlassen und abgerechnet. Das bestehende Entsorgungssystem für Rest-, Bio- und Papierabfälle, der Gelben Säcke sowie die Anmeldungen und Abfuhren von Sperrmüll und Elektroaltgeräten bleiben ebenfalls unverändert.

Anmeldungen und Zahlungen für die Abfuhren von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Kühlgeräten erfolgen in diesem Jahr noch über das Onlineportal der Stadt Wermelskirchen oder sind im Bürgerbüro der Stadtverwaltung erhältlich.

Für Fragen zur Entsorgung der Verpackungsabfälle und für die Anforderung zusätzlicher Gelber Säcke ist unverändert das Abfuhrunternehmen, die Revea GmbH, zuständiger Ansprechpartner unter der gebührenfreien Rufnummer: 0800 / 4444229 und per E-Mail an info@revea.de

Ausblick auf 2025:

Ab dem Jahr 2025 erstellt und versendet der Bergische Abfallwirtschaftsverband die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung und ist ab dann auch Empfänger der Gebührenzahlungen. Mit den Gebührenbescheiden für die Abfallentsorgung 2025 erhalten Bürgerinnen und Bürger erforderliche Informationen vom BAV zum geänderten Zahlungsverkehr.

Beitragsfoto: Die Zuständigkeit der Abfallentsorgung ändert sich offiziell ab 2025. Aber bereits ab Juli 2024 übernimmt der BAV Verwaltungs- und Beratungsaufgaben für die Abgabenpflichtigen in Wermelskirchen.

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