Eckpunkte für einen Altschuldenfonds liegen seit gestern vor

Die Pressemitteilung des SPD-Bundestagsabgeordneten Ingo Schäfer entnehmen wir dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid

Das Bundesministerium der Finanzen hat gestern dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages Eckpunkte für einen Altschuldenfonds übersandt. Ich habe mich seit meiner Wahl immer wieder bei allen entscheidenden Personen für den Altschuldenfonds eingesetzt. Nun hat die Bundesregierung geliefert. Die Kommunen im Bergischen brauchen den Altschuldenfonds, um eine gute Zukunft für die Menschen in unserer Region gestalten zu können. Dass die Bundesregierung nun Eckpunkte vorgelegt hat, freut mich sehr. Damit wird eine weitere wichtige Vereinbarung des Koalitionsvertrages verwirklicht. Nun ist es an der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, die Kassenkredite der Kommunen zu übernehmen. Dann wird der Bund 50 Prozent dieser Schulden übernehmen. In anderen Bundesländern gibt es bereits solche Schuldenlösungen. NRW ist nun am Zug. Ich erwarte eine schnelle und gute Lösung, die den Kommunen wirklich hilft. Nachfolgend die Eckpunkte der kommunalen Altschuldenübernahme

  1. Bundesbeteiligung an Entschuldungsprogrammen der Länder Die Entlastung der Kommunen von Altschulden erfolgt in einer gemeinsamen, einmaligen Kraftanstrengung des Bundes und der betroffenen Länder. Hierzu beteiligt sich der Bund an einer umfassenden Entschuldung der Kommunen durch die jeweiligen Länder (siehe 5.). Alle Länder mit betroffenen Kommunen haben die Möglichkeit zur Teilnahme („opt-in“). Es erfolgt keine Mitfinanzierung durch nicht-teilnehmende Länder.
  2. Die Höhe der Bundesbeteiligung beläuft sich auf 50 Prozent der vom Land bereits übernommenen bzw. bis spätestens zum 31. Dezember 2023 zu übernehmenden übermäßigen Liquiditätskredite, deren Zins- und Tilgungslast nachweislich komplett vom Land getragen wird. Die bereits erfolgten Liquiditätskreditentschuldungen durch die Länder Niedersachsen (Zukunftsvertrag), Hessen (Hessenkasse), Saarland (Saarlandpakt) und Brandenburg (Teilentschuldung kreisfreie Städte) werden ebenso wie die Stadtstaaten bei der kommunalen Altschuldenhilfe entsprechend berücksichtigt.
  3. Als übermäßig gelten diejenigen Liquiditätskredite einer Kommune, die für eigene Zwecke und nicht zur Finanzierung von Investitionen oder anderem Kommunalvermögen verwendet wurden und einen Sockelbetrag von 100 Euro je Einwohner überschreiten. Zur Vermeidung von negativen Anreizeffekten beläuft sich die Bundesbeteiligung auf maximal 50 Prozent der zum Stichtag 31. Dezember 2020 [2021] bestehenden übermäßigen Liquiditätskredite.
  4. Die Beteiligung des Bundes an der Altschuldenhilfe der Länder erfolgt durch Übernahme von Landesschulden (Schuldeintritt). Die Übernahme von Landesschulden erfolgt nach umfassender Entschuldung der Kommunen durch das jeweilige Land.
  5. Umfang der Entschuldung / Eigenbeteiligung der Kommunen Der Bund beteiligt sich ausschließlich an Landesprogrammen, die ihre Kommunen komplett von übermäßigen Liquiditätskrediten befreien. Die Länder tragen dafür Sorge, dass die Kommunen eigene Beiträge zur Entschuldung leisten.
  6. Vermeidung erneuter Schuldenaufbau Voraussetzung für eine Beteiligung des Bundes an Entschuldungsprogrammen der Länder ist, dass sich diese Länder verpflichten, einen erneuten Aufbau kommunaler Liquiditätskredite zu verhindern. Der Rahmen für die hierzu notwendigen Elemente im Haushalts- und Aufsichtsrecht der Länder wird bundesrechtlich festgelegt. Das Monitoring über die Umsetzung in den Ländern erfolgt in Form eines Berichts der Länder an den Bund.
  7. Für die Beteiligung des Bundes an Entschuldungsprogrammen der Länder bedarf es mit Blick auf Art. 104a Abs. 1 und Art. 109 Abs. 1 GG der Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage für die einmalige Übernahme von Landesschulden sowie der hierauf bezogenen inhaltlich beschränkten Ermächtigung des Bundes für haushaltsrechtliche Anforderungen an die Länder, die den erneuten Aufbau übermäßiger Liquiditätskredite verhindern soll. [Hinweis: Die Schuldenbremse wird von der Übernahme von Landesschulden durch den Bund nicht berührt.]

Beitragsfoto © SPD Wuppertal

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