FÄLLIGKEIT DER HUNDESTEUER VERSCHIEBT SICH

LASTSCHRIFTEINZÜGE WIEDER MÖGLICH

VON KATHRIN KELLERMANN

Durch den Cyberangriff auf die Südwestfalen-IT (SIT) Ende Oktober 2023 waren auch die Abläufe der Arbeit der Kämmerei der Stadt Wermelskirchen stark betroffen. Durch die Auswirkungen konnten unter anderem die Jahresbescheide für die Hundesteuer 2024 nicht wie gewohnt zum Jahresanfang erstellt, sondern erst in der ersten Märzwoche versendet werden.

Damit verschiebt sich die erste Fälligkeit der Hundesteuer auf den 8. April 2024. Die weiteren Fälligkeiten zum 15. Mai 2024, 15. August 2024 und 15. November 2024 bleiben wie in den Vorjahren unverändert. Alle Abgabenpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die Zahlungstermine zu beachten und einzuhalten.

Die Stadt weist darauf hin, dass das Kassenzeichen vom aktuellen Abgabenbescheid des Jahres 2024 bei Überweisungen anzugeben ist.

Da ab sofort die Lastschrifteinzüge wieder möglich sind empfiehlt die Stadtkasse den Abgabepflichtigen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit fällige Beträge rechtzeitig abgebucht werden können. Entsprechende Vordrucke sind bei der Stadt Wermelskirchen, Stadtkasse, Telegrafenstraße 29/33, in 42929 Wermelskirchen erhältlich. 

Zudem wurden mit Datum vom 6. März 2024 die Korrekturbescheide für die Schmutzwassergebühren für das Abrechnungsjahr 2022 für die Wasserkundinnen und Wasserkunden der kleinen Wasserversorger in Wermelskirchen (Wasserversorgungs- und leitungsverbände Dabringhausen, Halzenberg, Ketzberg und Osminghausen) versendet. 

Hintergrund der Korrekturen: Mit Urteil vom 17.Mai 2022 (Az. 9 A 109/20) hat das OVG NRW seine nahezu 28 Jahre lang geltende ständige Rechtsprechung in Bezug auf die Anwendung der kalkulatorischen Verzinsung bei den Gebühren teilweise aufgegeben und geändert, woraufhin es eine Änderung des KAG NRW zur kalkulatorischen Verzinsung der Benutzungsgebühren gab.

Auf dieser Grundlage mussten die Abwassergebühren 2022 neu kalkuliert werden. Deshalb ist eine Anpassung der Abwassergebühren für das Jahr 2022 erforderlich, die mit dem Versand des Änderungsbescheides über Schmutzwassergebühren erfolgt.

Die Abgabenerhebung/Verwaltung Städtischer Abwasserbetrieb hat die entsprechenden Korrekturbescheide für die Schmutzwassergebühren mit dem Datum vom 6. März 2024 versendet. 

Wann mit dem Versand der Korrekturbescheide für die Wasserkundinnen und Wasserkunden der BEW durch die BEW als Verwaltungshelfer der Stadt Wermelskirchen gerechnet werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt und durch die Stadt Wermelskirchen auch nicht zu beeinflussen.

Jahresbescheide für Gewerbesteuer und Grundbesitzabgaben für das 2024 werden im Laufe des Monats März 2024 versendet. Nähere Informationen dazu folgen. 

Die Stadt Wermelskirchen bedankt sich bei allen Abgabenpflichtigen für ihre Geduld und ihr Verständnis.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse oder der Abgabenerhebung/Verwaltung Städtischer Abwasserbetrieb gerne zur Verfügung. Anliegen können rund um die Uhr an folgende zentrale E-Mail-Postfächer gesendet werden:

stadtkasse@wermelskirchen.de

steuer@wermelskirchen.de

abwasser@wermelskirchen.de

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