Hohe Fallzahlen und gesetzliche Änderungen 

Bearbeitungsstaus in der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde

Die Ausländer- und Einbürgerungsbehörden sind zurzeit bundesweit außergewöhnlich stark belastet. Hiervon ist die Ausländer- und Einbürgerungsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises ebenso betroffen.

Seit Jahren steigen die Zahlen der Geflüchteten und Einbürgerungswilligen in hohem Maß. Außerdem spielt auch die Zuwanderung von Fachkräften eine immer größere Rolle in der täglichen Praxis der Ausländerbehörde. Aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anfragen nimmt die Wartezeit immer weiter zu. In erster Linie sind der sprunghafte Anstieg der Wartezeit zur Antragsstellung und die Bearbeitungsdauer aber auf die jüngsten Gesetzesänderungen zurückzuführen. Diese haben zu einer weiteren Erhöhung des Arbeitsaufkommens geführt, das mit dem derzeitigen Personalschlüssel nicht kompensiert werden kann.

Angesichts dieser für alle Beteiligten unbefriedigenden Situation sind die Mitarbeitenden der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde weit über das zumutbare Maß belastet, gleichzeitig wird Antragstellenden derzeit sehr viel Geduld abverlangt. Der Rheinisch-Bergische Kreis bittet vor diesem Hintergrund um Verständnis, dass Anliegen nicht in der erforderlichen Schnelligkeit bearbeitet werden können. Die Mitarbeitenden der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde arbeiten mit größtem Engagement daran, die Bearbeitungsrückstände aufzuarbeiten.

Termine zur Abgabe eines Antrags auf einen Aufenthaltstitel oder eines Einbürgerungsantrags werden zum Beispiel schrittweise vergeben und Anträge in der Reihenfolge des Abgabedatums bearbeitet. Die inhaltliche Prüfung und Rückantwort in der Ausländerbehörde beträgt in der Regel mehrere Wochen. In der Einbürgerungsbehörde kann es von der Antragsstellung bis zur Entscheidung über den Antrag bis zu zwei Jahre dauern. Nähere Informationen zu den Themen der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde erhalten Interessierte auf der Webseite des Kreises unter www.rbk-direkt.de oder telefonisch unter der Hotline 02202 132914 der Abteilung „Allgemeines Ausländerrecht/Aufenthalt“ zu folgenden Zeiten:

  • montags von 14 bis 15 Uhr,
  • dienstags von 11 bis 12 Uhr und
  • freitags von 11 bis 12 Uhr.

Die Einbürgerungsbehörde ist telefonisch unter der Hotline 02202 132918 erreichbar

  • montags von 14 bis 16 Uhr sowie
  • dienstags und donnerstags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr.

Kommentar (1) Schreibe einen Kommentar

  1. Auch für Deutsche ist es eine absolute Zumutung, wenn sie beispielsweise für ihre Ehefrau oder ihren Ehemann ein Visum beantragen.

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