Mitteilung des Kinderschutzbundes
Trotz jahrelanger Forderungen sind Kinderrechte immer noch nicht im Grundgesetz verankert. In einer gemeinsamen Pressemitteilung ruft das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ im Vorfeld der Bundestagswahl alle Parteien dazu auf, sich für die Aufnahme der Kinderrechte in unsere Verfassung einzusetzen. Denn nur so können Kinder besser geschützt, beteiligt und gefördert werden.
Eine repräsentative Umfrage zeigt: 73 % der Menschen in Deutschland sehen dies als dringende Aufgabe für die nächste Regierung. Besonders in Krisenzeiten wird deutlich, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Ein eigener Artikel im Grundgesetz würde sie stärker in den Fokus politischen Handelns rücken – zum Wohle der Kinder, der Familien und unserer Demokratie. Lesen Sie unser Aktionspapier zur Bundestagswahl und fordern Sie mit uns: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz – jetzt!
Beitragsfoto: Prof.Dr. Sabine Andresen, Präsidentin © DKSB
Beitragsfoto: Prof.Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende © DKSB