Bedarfsgerechte Notfallversorgung durch effiziente Abläufe
Damit bei einem Notfall mit vielen Verletzten schnellstmöglich und zielgerichtet geholfen werden kann, gibt es spezielle MANV-Einsatzpläne. MANV – das ist die Abkürzung für „Massenanfall von Verletzten“. Der Begriff bezeichnet im Rettungswesen eine Situation, bei der eine große Zahl von Verletzten, Erkrankten oder anderweitig Betroffenen versorgt werden muss. Als Träger des Rettungsdienstes ist der Rheinisch-Bergische Kreis für die MANV-Einsatzplanung verantwortlich. In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Rettungswesen und Verbraucherschutz (GRV) stellte der Ärztliche Leiter des Rettungsdienstes, Dr. Florian Breuer, die kürzlich aktualisierte MANV-Planung vor: „Bei der Überarbeitung und Neufassung des bisherigen Einsatzplans haben wir gesetzliche Vorgaben, neue medizinisch-organisatorische Erkenntnisse und Erfahrungen aus bisherigen Einsatzlagen berücksichtigt. Ziel des neuen Einsatzplans ist es, die Effizienz und Koordination der rettungsdienstlichen Einsatzkräfte weiter zu optimieren und eine schnelle sowie bedarfsgerechte Notfallversorgung der Bevölkerung im Einsatzfall sicherzustellen.“
Standards garantieren schnelle und bestmögliche Versorgung
Ein MANV kann zum Beispiel ein Busunglück mit vielen Verletzten sein. Es kann sich bei MANV-Einsätzen aber auch um Ereignisse handeln, bei denen ausschließlich leicht Verletzte, leichter Erkrankte oder Betroffene hilfsbedürftig sind. Herausfordernd ist immer, die große Menge an betroffenen Personen zu versorgen. „Primäres Ziel ist es, die Personen, die schwer oder sogar lebensbedrohlich verletzt sind, schnellstmöglich zu identifizieren und zu retten – beispielsweise durch das Befreien aus einer lebensbedrohlichen Lage und lebensrettende medizinische Maßnahmen“, erklärt Dr. Florian Breuer.
Ein Merkmal für einen MANV ist, dass es insbesondere in der Anfangsphase zu einem vorübergehenden Ungleichgewicht zwischen den verletzten Personen und den verfügbaren Ressourcen wie Personal und Ausrüstung kommen kann. Dieses Ungleichgewicht kann schon bei der Notrufabfrage erkannt werden, ohne dass jemand vor Ort die Situation bewertet hat. Es kann aber auch von den ersten Einsatzkräften vor Ort festgestellt werden. Wenn ein Notruf auf ein MANV-Ereignis hinweist, wird ein passendes Schlagwort im Einsatzleitsystem ausgewählt. Um die rettungsdienstliche Grundversorgung im Kreis auch während eines MANV-Ereignisses sicherzustellen, gibt es einen einheitlichen Planungsschlüssel für solche Ereignisse in Deutschland. Er berücksichtigt, dass Verletzungen und Erkrankungen, aber auch die Anzahl der betroffenen Personen, je nach Situation unterschiedlich sein können.
„Ziel ist es immer, jeder Patientin beziehungsweise jedem Patienten grundsätzlich frühzeitig eine bestmögliche Behandlung in einem geeigneten Krankenhaus zu ermöglichen. Weiterhin sollen Maßnahmen wie die psychische erste Hilfe und die psychosoziale Akuthilfe für Betroffene frühzeitig durch Einsatzkräfte sichergestellt werden“, so Dr. Florian Breuer.
Die Rettungskräfte, die zuerst am Einsatzort ankommen, nehmen eine erste Einschätzung der Situation vor. Sie schätzen zunächst die Anzahl der Verletzten oder Erkrankten ab. Außerdem führen sie eine Gefahrenanalyse durch. Nachdem eine erste Lagemeldung an die Leitstelle abgegeben wurde, besteht die Hauptaufgabe der Rettungskräfte darin, den Einsatz zu organisieren und die Betroffenen so einzuteilen, dass die Personen, die am schwersten verletzt sind, zuerst Hilfe erhalten. Alle Abläufe sind standardisiert und nach einem festen Schema im MANV-Einsatzplan geregelt. Denn solche Ereignisse erfordern besondere planerische und organisatorische Maßnahmen. Involviert sind neben dem Rettungsdienst und den Hilfsorganisationen je nach Art des Ereignisses auch die Polizei oder die Feuerwehren der Kommunen.