Abfallgebühren werden vom BAV erhoben

VON KATHRIN KELLERMANN

Die Abfallgebühren für Gebührenpflichtige werden ab dem 1. Januar 2025 erstmalig durch den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) erhoben und versendet. Daher erfolgt auch die Zahlung der Abfallgebühren ausschließlich an den BAV. 

Mit den Abfallgebühren-Bescheiden haben alle Gebührenpflichtige auch das Formular für ein SEPA-Lastschriftmandat erhalten. Es empfiehlt sich, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit fällige Beträge rechtzeitig abgebucht werden können. Wenn die Abbuchung der Abfallgebühren gewünscht ist, muss das vollständig ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat einmalig an den BAV gesendet werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz vor unberechtigten Abbuchungen. 

Das Lastschriftmandat gilt ausschließlich für die Zahlung der Abfallgebühren und kann jederzeit widerrufen werden. Hinweis: Die bisherigen Bankverbindungen sind zwar auf den Gebührenbescheiden angegeben. Allerdings können sie erst nach dem Vorliegen des unterschriebenen SEPA-Mandats vom BAV für die Abbuchung der Gebühren genutzt werden. 

Das Formular für das SEPA-Mandat steht auch unter www.bavweb.de auf der Website des BAV zur Verfügung. Die Kontaktdaten für die Zustellung an den BAV sind auf dem Formular angegeben. 

Kontaktdaten BAV:
Bergischer Abfallwirtschaftsverband, Braunswerth 1–3, 51766 Engelskirchen
Gebührenfreie Servicenummer: 0800 805 809 1
Montag – Freitag: 8:30 – 12 Uhr
Fax: 02263/805531
E-Mail: wermelskirchen@bavmail.de
Website BAV: www.bavweb.de

Beitragsfoto © Pixabay

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