Verkürzter Zeitraum für Briefwahl –
Postlaufzeiten berücksichtigen
Die Vorbereitungen zur Durchführung der Bundestagswahl laufen im Rheinisch-Bergischen Kreis auf Hochtouren. Rund 220.000 Wahlberechtigte im Rheinisch- Bergischen Kreis sind aufgerufen, bei dieser wichtigen Wahl von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Aufgrund des vorgezogenen Wahltermins am 23.02.2025 ist auch der Zeitraum für die Organisation der Briefwahl verkürzt. Hintergrund dafür ist, dass die Briefwahlunterlagen erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und nach Druck der Stimmzettel durch die Kommunen versandt werden können. Dies wird am 10.02.2025 möglich sein. Alle Antragsteller von Briefwahlunterlagen werden bis dahin um Geduld gebeten.
Wahlunterlagen rechtzeitig zurücksenden
Wahlberechtigte sollten im Rahmen der Briefwahl die Postlaufzeiten berücksichtigen und sicherstellen, dass sie die ausgefüllten Wahlunterlagen rechtzeitig zurücksenden oder direkt beim Wahlamt der Wohnsitzgemeinde abgeben. Wichtig ist, dass die Wahlbriefe spätestens am Sonntag, den 23. Februar 2025, bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, da nur dann die Stimmen bei der Auszählung berücksichtigt werden können.
Landrat und Kreiswahlleiter Stephan Santelmann appelliert an alle Wahlberechtigten: „Bitte nutzen Sie Ihr Wahlrecht und machen Sie wenn möglich verstärkt von der Stimmabgabe in ihrem Wahllokal Gebrauch. Dies ist angesichts der verkürzten Fristen im Rahmen dieser vorgezogenen Bundestagswahl von großer Bedeutung.“
In den Wahllokalen und Briefwahlvorständen des Wahlkreises werden zahlreiche ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tatkräftig im Einsatz sein. Ihnen allen und auch insbesondere den vielen jungen Menschen, die sich für die Übernahme dieser wichtigen Aufgabe zur Verfügung stellen, gilt der besondere Dank des Kreiswahlleiters.
Aufgaben des Kreiswahlleiters
Der Kreiswahlleiter trägt gemeinsam mit der Bundeswahlleitung, der Landeswahlleitung und den Kommunen die umfassende Verantwortung für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl im Rheinisch-Bergischen Kreis.
Stephan Santelmann betont insbesondere die herausragende Bedeutung der engen Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen. Diesen sind zahlreiche gesetzliche Aufgabe bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl wie zum Beispiel die Organisation des Briefwahlgeschäftes zugewiesen.
Weitere Informationen rund um die Bundestagswahl gibt es auch auf den Internetseiten der Landeswahlleiterin Nordrhein-Westfalen, der Bundeswahlleiterin und der Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises.
https://www.im.nrw/vorgezogene-bundestagswahl-2025
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html