Kinderschutz in den
städtischen Kindertageseinrichtungen
VON KATHRIN KELLERMANN
Insgesamt 16 Mitarbeitende aus den städtischen Kindertageseinrichtungen und zwei Fachberaterinnen für Kindertagesbetreuung wurden in der Zeit von Januar bis Oktober 2024 durch die Bildungswerkstatt merakita mit Sitz in Bayern zur „Fachkraft Kinderschutz“ weitergebildet. Finanziert wurde diese Weiterbildung durch Landesmittel aus dem Landeskinderschutzgesetz, welches im Rahmen des Netzwerk Kinderschutz Wermelskirchen umgesetzt wird. Christine Daun, stellvertretende Amtsleiterin des Jugendamtes der Stadt Wermelskirchen initiierte die Weiterbildung der Fachkräfte gemeinsam mit Sylvia Schultz (Fachberatung Kindertagespflege) und Janina Gellermann (Netzwerk Kinderschutz Wermelskirchen).
Warum ist diese Weiterbildung wichtig und was bringt sie?
An der besonderen Weiterbildung haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Kindertageseinrichtungen teilgenommen. Denn sie sind es, denen oft als erstes auffällt, wenn sich ein Kind anders verhält, wenn es einsam ist oder auch von Schwierigkeiten Zuhause berichtet. Das können erste Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung sein und es ist wichtig, dass die Mitarbeitenden in den Einrichtungen noch einen geschulteren Blick für die Kinder bekommen. Außerdem sind die Kinderschutzfachkräfte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für andere Erzieherinnen und Erzieher, die vielleicht einfach ein ungutes Bauchgefühl haben, weil ein Kind ungewohnte Reaktionen zeigt und darauf hinweisen wollen. Denn: Es ist wichtig, dass viel früher hingeschaut wird. Und zwar möglichst so früh, dass es zu keiner Kindeswohlgefährdung kommt und kein Kind Schaden nimmt.
Und: Inwieweit sind die neuen Fachkräfte nun besser gerüstet für ihre Aufgabe, die Kinder zu schützen?
Die neu ausgebildeten Fachkräfte Kinderschutz erhielten Schulungen in verschiedenen Bausteinen, die sie für den Kinderschutz in ihren Kindertagesstätten sensibilisierten und ihr Fachwissen vertieften. Mit dem teils neu erworbenen Wissen können die Fachkräfte den Alltag in den Einrichtungen beobachten und auf eventuelle Missstände hinweisen. Sie sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Eltern und die Kolleginnen und Kollegen. Sie können Kindeswohlgefährdungen frühzeitig erkennen, auf diese zielsicher reagieren und Hilfen zu einem frühen Zeitpunkt anbieten.
Die Fachkräfte Kinderschutz werden sich auch weiterhin im Rahmen von moderierten Arbeitskreisen treffen, um als Multiplikatoren im Kinderschutz Informationen in die Kindertagesstätten weiterzuleiten. In den gemeinsamen Treffen sollen darüber hinaus auch kollegiale Fallbesprechungen stattfinden und gemeinsam neue Standards im Kinderschutz besprochen werden. Im Jahr 2025 finden weitere Schulungen statt, damit mindestens zwei ausgebildete Fachkräfte im Kinderschutz in jeder städtischen Kindertagesstätte als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort sind.
Bei Fragen zu der Weiterbildung sind die Ansprechpartnerinnen in der Stadt Sylvia Schultz, die per Mail an s.schultz@wermelskirchen.de oder telefonisch unter 02196 710 – 548, oder Janina Gellermann per Mail an j.gellermann@wermelskirchen.de oder telefonisch unter 02196 – 710 – 518 zu erreichen sind.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Kinderschutz
Bei Kindeswohlgefährdung denken viele Menschen oft sofort an Missbrauch.
Eine Kindeswohlgefährdung kann viele Facetten haben. Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist nur eine Form, welche in jüngster Vergangenheit zurecht stark ins Bewusstsein der Gesellschaft gerückt ist. Daneben gibt es aber auch andere Formen der Kindeswohlgefährdung, die weniger Aufmerksamkeit bekommen, aber viel häufiger sind.
So kann es beispielsweise zu Vernachlässigung kommen, wenn Eltern überfordert sind und sich nicht trauen, um Hilfe zu bitten oder gar nicht wissen, an wen sie sich wenden sollen. Oft ist es dann nicht möglich, dass sie sich so kümmern, wie es das Kind braucht. Wichtig ist aber, dass das Jugendamt Wermelskirchen bereits dann Hilfen anbieten kann, z.B. in Form von Unterstützung seitens der städtischen Beratungsstelle oder ambulanter Unterstützung im Familienalltag.
Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen steigt seit Jahren. Kann auch jeder Privatmensch etwas dazu beitragen, Kinder zu stärken?
In erster Linie geht es dann darum, sich selbst ein wenig zu beobachten, wie man mit Kindern umgeht und spricht. Erwachsene sollten ein Vorbild für Kinder sein. Ein aufmerksamer Umgang mit den eigenen Gefühlen und ein respektvoller Dialog mit dem Kind kann eine Schutzfunktion haben. Kinder lernen durch Nachahmung. Ein wertschätzendes Miteinander fördert ihre emotionale Sicherheit. So wird Kindern Raum und Gelegenheit gegeben, sich bei Problemen zu öffnen. Wenn festgestellt wird, dass eine Familie einen Unterstützungsbedarf hat, kann auf Angebote des Jugendamtes hingewiesen werden. Alle Beratungsangebote und ambulante Hilfen sind für die Familien kostenfrei.
Was mache ich, wenn ich einen Verdacht habe, dass ein Kind nicht gut behandelt wird?
Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Und deshalb ist es auch wichtig, sensibel zu sein, wenn sich ein Kind verändert. In Verdachtsfällen sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes ansprechbar und helfen weiter. Niemand sollte sich scheuen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzusprechen. Alle Anliegen werden vertraulich behandelt.
Wie reagiert das Jugendamt, wenn ein Fall gemeldet wird?
Wenn eine Meldung einer (möglichen) Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt eingeht, erfolgt immer ein festgelegtes Vorgehen, das sicherstellt, dass die Situation des Kindes sorgfältig überprüft wird. Eine Kinderschutzmeldung kann anonym oder namentlich erfolgen. Die Fachkräfte erfragen, ob die Melderin oder der Melder gegenüber der Familie benannt werden darf. Mitarbeitende im Jugendamt nehmen die Meldung in standardisierten Bögen auf und prüfen, ob bereits ein Ansprechpartner im Jugendamt vorhanden ist.
Eine erste Einschätzung und die Festlegung der nächsten Schritte erfolgt immer mit mindestens drei Personen. Je nach Situation können diese von Hausbesuchen bis hin zu einer Inobhutnahme und stationären Unterbringungen reichen. Die Melderin oder der Melder erhält aus Datenschutzgründen in der Regel keine Rückmeldung.
Wichtig: Neben der Kinderschutzmeldung gibt es auch andere Wege, wie Familien Unterstützung durch das Jugendamt erhalten können. Familien haben die Möglichkeit, Hilfen direkt zu beantragen, ohne dass eine Kinderschutzmeldung erforderlich ist. Einrichtungen können Familien unterstützen, indem sie Gespräche führen oder an Beratungsstellen weiterleiten. Das Ziel des Jugendamtes ist es immer, das Wohl des Kindes zu gewährleisten und eine Lösung zu finden, die sowohl das Kind schützt als auch, wenn möglich, die Familie unterstützt, damit das Kind in einer stabilen Umgebung aufwachsen kann. Denn der beste Schutz für Kinder ist, wenn ihre Eltern gestärkt werden und sich gut um ihre Kinder kümmern können.
Bei Fragen ist das Geschäftszimmer des Jugendamtes unter der Telefonnummer 02196 – 710 511 zu erreichen. Von hier werden Anruferinnen und Anrufen an den richtigen Ansprechpartner oder die Ansprechpartnerin weitergeleitet.
Beitragsfoto: Den 16 neuen Fachkräften Kinderschutz wurden im Bürgerzentrum ihre Zertifikate überreicht © Stadt Wermelskirchen / Kathrin Kellermann