VON KATHRIN KELLERMANN
Gute Nachrichten für Wermelskirchener Bürgerinnen und Bürger: Neue Förderprogramme sorgen dafür, dass sie aktiv etwas zum Klimaschutz betragen und dabei Geld sparen können. Damit können auch Privathaushalte dem Beispiel des Freibads in Dabringhausen folgen, für das bereits 2022 im Rahmen eines Förderprogramms eine Photovoltaikanlage angeschafft werden konnte, was jedes Jahr viel Geld spart. Denn: „An sonnigen Tagen versorgen wir uns schon selbst mit Strom“, sagt Dominique Roenneke vom Betreiberverein des Freibades.
Schon auf dem heimischen Balkon kann eine Balkonsolaranlage das Portemonnaie schonen, indem Besitzerinnen und Besitzer ihren eigenen umweltfreundlichen Strom erzeugen. Die Installation einer solchen Balkonsolaranlage ist einfach und unkompliziert, weil keine aufwendigen Baumaßnahmen erforderlich sind. Und: Die Anschaffung wird mit jeweils 200 Euro pro Anlage gefördert, sofern der Anschaffungspreis über 200 Euro liegt.
Wie funktioniert das Förderprogramm, das am Mittwoch, 15. Januar, um 12 Uhr mittags startet? Auf der Website des Rheinisch Bergischen Kreises findet sich unter https://www.rbk-direkt.de/foerderung-balkonsolaranlagen.aspx zum Zeitpunkt des Förderstarts ein Link zum Online-Formular. Hier finden Interessierte auch alle Informationen, wie der Antrag für eine Balkon- und Steckersolaranlage gestellt werden muss und was benötigt wird.
Auch Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer profitieren derzeit noch von einem Förderprogramm zur energetischen Gebäudesanierung. Der Name klingt zwar etwas sperrig: „Förderprogramm einer Sanierungsmaßnahme einer vorangegangenen Vor-Ort-Energieberatung und dessen individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) – für Wohngebäude – des Rheinisch-Bergischen Kreises“, dahinter steckt aber, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen unterstützt werden und damit die Chance erhalten, ihre Immobilie nachhaltiger und energieeffizienter zu gestalten.
Förderfähig ist eine Sanierungsmaßnahme aus einer zuvor stattgefunden Vor-Ort-Energieberatung und dessen individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für Wohngebäude. Dazu gehören Maßnahmen aus dem individuellen Sanierungsfahrplans, die in folgende Themenbereiche fallen: Heizungsanlagen (u.a. Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasseanlage, Anschluss Gebäude-/Wärmenetz, Errichtung, Umbau oder Erweiterung Gebäudenetz), Gebäudehülle (Dämmung Wände, Dach, Keller, Austausch Fenster/Türen, sommerlicher Wärmeschutz), Anlagentechnik (Lüftungsanlagen, Efficiency Smart Home) oder Heizungsoptimierung.
Die Förderung der Umsetzung einer Maßnahme auf dem individuellen Sanierungsfahrplan erfolgt durch eine einmalige, nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 10 Prozent, maximal 5000 Euro. Der Förderzeitraum gilt für Maßnahmen vom 01.07.2023 bis zum 31.12.2025.
Weitere Informationen zum Thema und auch den Link zum Förderantrag finden Bürgerinnen und Bürger unter https://www.rbk-direkt.de/umsetzung-einer-massnahme-aus-dem-individuellen-sanierungsfahrplan.aspx auf der Website des Rheinisch Bergischen Kreises.
Beitragsfoto: Das Freibad Dabringhausen versorgt sich an sonnigen Tagen durch die Photovoltaikanlage selbst mit Strom, sagt Dominique Roenneke vom Betreiberverein. Damit auch private Haushalte in Wermelskirchen Geld sparen, wenn sie in energetische Gebäudesanierung investieren, ist Laura Pflug, Klimaanpassungsmanagerin der Stadt Wermelskirchen, immer auf der Suche nach Förderprogrammen © Stadt Wermelskirchen / Kathrin Kellermann