Was Bürgerinnen und Bürger wissen sollten
VON KATHRIN KELLERMANN
Die Stadtverwaltung Wermelskirchen schließt zwischen den Feiertagen die Pforten. In diesem Jahr sogar einen Tag länger: Von Montag, 23. Dezember, bis Mittwoch, 1. Januar 2025, bleiben das Rathaus und seine Außenstellen geschlossen. Allerdings werden während der Betriebsferien Notdienste und Bereitschaften eingerichtet.
Das Bürgerbüro ist in dringenden Notfällen während der Betriebsferien am Montag, 23. Dezember, sowie Freitag und Montag, 27. und 30. Dezember, zwischen 10 und 12 Uhr unter der Telefonnummer 02196 / 710–330 zu erreichen. Ab Donnerstag, 2. Januar 2025, ist das Bürgerbüro dann wieder zu den regulären Zeiten besetzt.
Das Wahlamt ist für die Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen und die Bestätigung von Unterstützungsunterschriften in dringenden Fällen am Montag, 23. Dezember, sowie Freitag und Montag, 27. und 30. Dezember, zwischen 9–16 Uhr unter der Telefonnummer 02196 / 710–344 zu erreichen.
Das Standesamt richtet einen Notdienst für die Beurkundung von Sterbefällen am Freitag, 27. Dezember, von 9 bis 12 Uhr und am Montag, 30. Dezember, von 9 bis 12 Uhr ein. In diesem Zeitraum sind die Kolleginnen und Kollegen unter Telefon 02196 / 710–340 zu erreichen. Außerhalb dieser Zeit können Todesfälle für die Beurkundung per Mail an standesamt@wermelskirchen.de gemeldet werden.
Das Jugendamt ist in Notsituationen über den Notruf der Polizei zu erreichen oder über die Polizeiwache in Burscheid unter der Telefonnummer 02174 / 6481 720.
Das Amt für Soziales und Inklusion hat einen Bereitschaftsdienst für die Zeit der Betriebsferien eingerichtet und ist unter der Telefonnummer 02196 / 710–546 zu erreichen.
Die Stadtbücherei ist wegen des Umzugs in die Räume des ehemaligen Heimtextil-Fachgeschäfts „Kreuder“ in der Thomas-Mann-Straße 16 derzeit geschlossen. Während der Schließungszeit bis Montag, 6. Januar 2025, können alle Online-Angebote rund um die Uhr aufgerufen werden. Aus der Bergischen Onleihe www.bergische-onleihe.de können eBooks, eAudios oder ePaper heruntergeladen und über www.filmfriend.de Filme gestreamt werden. Die Leihfristen werden angepasst.
Das Quellenbad ist geöffnet, es gelten aber geänderte Öffnungszeiten:
- Heiligabend und an den beiden Weihnachtsfeiertagen, 25. und 26. Dezember, bleibt das Quellenbad geschlossen.
- Auch von Samstag, 28. Dezember, bis Mittwoch, 1. Januar 2025, bleiben die Türen zu.
Zwischen den Jahren ist das Hallenbad wie folgt für begeisterte Schwimmer geöffnet:
- Montag, 23. Dezember, 6:30 bis 8 Uhr
- Freitag, 27. Dezember, 6:30 bis 21 Uhr
- Donnerstag, 2. Januar 2025, 8 bis 15 Uhr mit Kindertobetag
- Freitag, 3. Januar 2025, 6:30 bis 21 Uhr
Die üblichen Bereitschaftsdienste im Ordnungsamt, Tiefbauamt (Ölspurbeseitigung und Winterdienst), SAW (Störbeseitigung Kanäle) bleiben natürlich auch während der Betriebsferien der Stadtverwaltung bestehen. Auch die Kolleginnen und Kollegen im Einsatzdienst der Feuerwehr (Brandschutz und Rettungsdienst) sind durchgehend erreichbar.
Beitragsfoto: Zwischen den Jahren bleibt das Rathaus geschlossen. In bestimmten Bereichen werden aber Notdienste eingerichtet © Stadt Wermelskirchen / Kathrin Kellermann