Viele Mieter und Hausbesitzer in Nordrhein-Westfalen befürchten, dass sie ab dem nächsten Jahr stärker bei der Grundsteuer belastet werden. Eine Umfrage des Städte- und Gemeindebunds NRW zeigt, dass die meisten Kommunalverwaltungen ihren Ratsleuten empfehlen, auf das Hebesatzsplitting zu verzichten. Köln wird den Hebesatz ebenfalls nicht ändern.
Das Land NRW hat den Städten und Gemeinden erlaubt, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohnimmobilien festzulegen, um die durch das Scholz-Modell verursachten Steuerbelastungen für Wohnimmobilien zu mildern. Doch 81 Prozent der Kommunen wollen keine Differenzierung vornehmen. Folgen die Räte den Empfehlungen, könnte dies zu einer Belastungsverschiebung zum Nachteil des Wohnens führen, so Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Verbands.
Sommer nennt als Hauptgrund für den Verzicht auf das Hebesatzsplitting die Unsicherheit über dessen rechtliche Überprüfung. Ein Gutachten des Städtetags weist auf erhebliche Rechtsrisiken hin.
Das Finanzministerium NRW hat berechnet, welchen Hebesatz jede Kommune verlangen müsste, um die Einnahmen vor der Reform zu erreichen. 15 Prozent der Kommunen mit einheitlichen Hebesätzen liegen über der Empfehlung, 56 Prozent folgen ihr, und 29 Prozent liegen darunter.
Für die Kommunen, die eine Differenzierung erwägen, erwartet Sommer juristische Klagen: „Erste Entscheidungen könnten nächstes Jahr fallen, und die Differenzierung könnte ab 2026 in mehr Kommunen angewendet werden.“