Führerscheintausch 

Geburtsjahrgänge 1971 und jünger müssen Papierführerscheine bis 19. Januar 2025 umtauschen

Im Rheinisch-Bergischen Kreis müssen bis 2033 insgesamt rund 150.000 Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis ihre alten Papier- oder Kartenführerscheine in neue EU-Kartenführerscheine tauschen. Der Umtausch der alten Führerscheine ist Pflicht. Dabei wurden die Fristen für den Umtausch gestaffelt: bei Inhaberinnen und Inhabern von Papierführerscheinen, grau oder rosa, nach Geburtsjahrgängen und bei Inhaberinnen und Inhabern von alten Kartenführerscheinen nach Ausstellungsdatum.

Der kommende Stichtag, 19. Januar 2025, gilt für alle Geburtsjahrgänge 1971 und jünger, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind. Kartenführerscheine müssen grundsätzlich erst ab 2026 umgetauscht werden. Ab dem 19. Januar dürfen somit nur noch Personen, die vor 1953 geboren sind, im Besitz eines gültigen Papierführerscheins sein. Personen, die im Jahr 1953 oder später geboren wurden, dürfen nur noch über einen Kartenführerschein verfügen.

Die Fahrerlaubnisbehörde rät allen Bürgerinnen und Bürgern, die verpflichtet sind ihren Führerschein umzutauschen, rechtzeitig vor Ablauf der Umtauschfrist einen Antrag zu stellen. Ein vorzeitiger Umtausch deutlich vor Ablauf der jeweiligen Frist wird nicht empfohlen, da die neuen Führerscheine nach 15 Jahren ablaufen.

Personen, deren Papierführerschein nicht durch den Rheinisch-Bergischen Kreis oder den ehemaligen Rhein-Wupper Kreis ausgestellt wurde, sollten bereits vor Antragstellung mit ihrer Ausstellungsbehörde des Papierführerscheins Kontakt aufnehmen. So können die dort vor Ort gespeicherten Daten an den Rheinisch-Bergischen Kreis übermittelt und das Verfahren zur Ausstellung eines neuen Kartenführerscheins beschleunigt werden. Neben der Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde im Kreishaus können Umtauschanträge auch in den lokalen Bürgerbüros gestellt werden.

Weitere Informationen zu Fristen, Anträgen und Kontaktdaten finden Interessierte hier.

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