Damit die Grundsteuerbescheide für 2025 an die richtigen Adressen versendet werden, bittet die Stadt Wermelskirchen um eine rechtzeitige Benachrichtigung, wenn sich die Anschrift beispielsweise durch einen Umzug geändert hat.
Hintergrund: Mehr als 17.000 Abgabenbescheide versendet die Abgabenerhebung der Stadt Wermelskirchen im Januar 2025 an die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Wohnungen im Stadtgebiet. Mit diesen Bescheiden setzt die Stadt Grundsteuern und sonstige Abgaben fest. Zudem werden die Jahresbescheide für das Jahr 2025 für Gewerbesteuer und Hundesteuer versendet.
Allerdings gibt es jährlich eine hohe Anzahl von Rückläufern aufgrund falscher Adressen. Die Stadt bittet deshalb, Adresswechsel durch Umzüge schriftlich an die Stadt Wermelskirchen, Kämmerei, Abgabenerhebung/Verwaltung Städtischer Abwasserbetrieb, Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen oder per E-Mail an steuer@wermelskirchen.de zu melden.
Wichtig: Lediglich Änderungsmitteilungen, die bis zum Dezember 2024 eingehen, können bei der Versendung der Jahresbescheide im Januar 2025 unmittelbar berücksichtigt werden. Ein Abgleich mit den Einwohnermeldedaten des Bürgerbüros oder sonstigen Ämtern ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.